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Abwasser

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(© Burkhard Lehmann)

Zentrale Kläranlage Meißen

Zentrale Kläranlage
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(© SMEKUL)

Kleinkläranlage vor einem Privatgrundstück

Private Gruppenkläranlage
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Industrieabwasserbehandlungsanlage

Industrieabwasserbehandlungsanlage
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(© SMEKUL)

Indirekteinleitung

Indirekteinleitung
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Direkteinleitung in das Gewässer

Direkteinleitung in das Gewässer

Abwasser ist:

  • Schmutzwasser (häuslich, gewerblich, industriell, landwirtschaftlich),
  • gesammeltes Niederschlagswasser,
  • Fremdwasser (z.B. unerlaubte Fremdeinleitungen oder Undichtigkeiten im Kanal).

Eine geordnete Abwasserbeseitigung ist eine wesentliche Voraussetzung, Gewässer vor Verunreinigungen (wie z. B. Nähr- und Schadstoffe) zu schützen und sie als natürlichen Lebensraum zu erhalten. Gleichzeitig ist sie eine der Voraussetzungen für die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Wasser für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.

Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie in Sachsen - Lageberichte

Mit der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (EG-Richtlinie 91/271/EWG) soll die Umwelt in der Europäischen Union (EU) vor den schädlichen Auswirkungen von kommunalem Abwasser geschützt werden. Sie legt EU-weite Vorschriften für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen fest.

Gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie veröffentlicht Sachsen alle zwei Jahre einen Lagebericht und informiert die Öffentlichkeit über den Stand der Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm.

In der Publikationsdatenbank https://publikationen.sachsen.de/bdb/ sind die sächsischen Lageberichte zur kommunalen Abwasserbeseitigung und Klärschlammentsorgung veröffentlicht.

Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den Lageberichten der letzten Jahre.

Der letzte Lagebericht 2026 gemäß EG-Richtlinie 91/271/EWG wird planmäßig im Sommer 2027 veröffentlicht.

Inzwischen liegt die Neufassung der "EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser" vom 27. November 2024 vor (EU-RL 2024/3019), die am 1. Januar 2025 in Kraft trat und die bisherige Richtlinie ablöst. Die Berichterstattung wird gemäß der neuen EU-Richtlinie zukünftig jährlich erfolgen. Die technische Umsetzung der neuen Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2024/3019 (EU) ist derzeit in Planung.

30 Jahre kommunale Abwasserbeseitigung

Die Broschüre »30 Jahre kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen« informiert über die Entwicklung und den Stand der Abwasserbeseitigung in Sachsen seit der deutschen Wiedervereinigung vor 30 Jahren. Sie gibt einen historischen Abriss des damaligen Umwandlungsprozesses der Volkseigenen Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (VEB WAB) hin zu kommunalen Aufgabenträgern und zeichnet die oft nicht einfache und turbulente Zeit des Aufbaus der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen nach.

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