Hauptinhalt

Industrie

Eine Einleitung von Abwasser in Gewässer oder öffentliche Abwasseranlagen darf nur erfolgen, wenn die Schadstoffkonzentration bzw. Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung des Standes der Technik möglich ist. Mit der Abwasserverordnung wird für derzeit 56 Branchen der Stand der Technik durch Mindestanforderungen konkretisiert. Diese sind insbesondere mit ihren Überwachungswerten Grundlage für den die Abwassereinleitung zulassenden wasserrechtlichen Bescheid.

Hinweise und Übersichten zur Abwasserverordnung

Hinweise zu Anhängen der Abwasserverordnung

Hinweise zu anderen Abwasserbranchen

Indirekteinleiter

zurück zum Seitenanfang