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Dialogforum nachhaltige Gewässerbewirtschaftung

Exkursion im Röderauwald © Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Um mit den kommunalen und (land)wirtschaftlichen Maßnahmenträgern ins Gespräch über konkrete Wege zur Verbesserung des Gewässerzustands zu kommen, hatte das SMEKUL im Jahr 2023 Regionalkonferenzen in Chemnitz, Leipzig und Bautzen durchgeführt.

Nun wird den Akteuren vor Ort eine Plattform zur Information und Diskussion zum Thema »Gewässer« angeboten. Diese online angebotenen Dialogforen finden monatlich, immer freitags von 10-12 Uhr statt. Bei jeder Veranstaltung informieren Fachleute zu ein bis zwei Themen mit Bezug zu Gewässern und Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands. Diese Reihe bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, mit den Experten ins Gespräch zu kommen sowie Fragen, Anregungen und eigene Themenwünsche einzubringen.

Unter folgendem Link können Sie sich die Sie interessierenden Themen auswählen und sich für die entsprechenden Veranstaltungen anmelden. Mit der Anmeldebestätigung bekommen Sie die Zugangsinfomationen per Mail.

Geplante Dialogforen

auf See schwimmende Photovoltaik-Anlage © Jan Oelker

Seminarnummer EK 2.05_24

Floating-Photovoltaik (Floating-PV) bezeichnet auf Gewässern installierte Photovoltaik-Anlagen, bei denen die Solarmodule auf Schwimmkörpern angebracht sind. Während beispielsweise in den Niederlanden oder Südostasien die Technologie weit verbreitet ist, stockt der Ausbau in Deutschland – obwohl es wegen der Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen ein erhebliches Potential für den schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien gibt.

Floating-PV ist infolge der Einführung des § 36 Absatz 3 WHG seit dem 1. Januar 2023 wasserrechtlich nur auf künstlichen beziehungsweise erheblich veränderten Gewässern im Sinne des § 3 Nummer 4 oder 5 WHG, bei maximal 15 Prozent Bedeckung der Gewässerfläche und einem Mindestabstand von 40 Meter zum Ufer zulässig. Damit werden Floating-PV-Vorhaben insbesondere auf (oft kleineren) Baggerseen in Bergbau- bzw. Abgrabungsgewässern der Steine-Erden-Industrie sowie anderen Industriegewässern stark eingeschränkt, obwohl gerade hier eine konfliktarme Mehrfachnutzung von – anthropogen geprägten und industriell genutzten – Flächen für den Rohstoffabbau und Energiegewinnung möglich sein sollte.

Floating-PV-Anlagen als Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung stehen im Einklang mit § 2 EEG 2023 im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Mit einer standortnahen Eigen- und Drittversorgung industrieller/ gewerblicher Stromverbraucher können Synergien nutzbar gemacht werden, was der Energieversorgungssicherheit dient und netzstabilisierend wirken kann.

Bestehende Flächennutzungskonflikte z. B. mit Landwirtschaft/ Bauen/ Infrastruktur könnten maßgeblich entschärft werden, wenn bereits für industrielle Zwecke genutzte Flächen einer mehrfachen Nutzung zugeführt werden. Erhebliche Konflikte mit den Bereichen Naturschutz und Gewässerschutz müssen aber vermieden werden. Für die Beurteilung der Umweltauswirkungen ist es wichtig, wissenschaftliche Erkenntnisse durch die Erhebung und Auswertung von Daten voranzubringen.

Vortrag: Nora Adam (BayWa r.e.), Konstantin Ilgen und Dr. Stefan Wieland (Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Forschungsprojekt PV2Float)

Vergangene Veranstaltungen

Vortrag

Hintergrund

Bach zwischen Acker und Garten © LfULG

Sind die Gewässer in Sachsen noch mit Pestiziden belastet?  Wie hat sich die Situation in den vergangenen 10 Jahren verändert? Die Daten aus den Mess- und Untersuchungsprogrammen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie werden in unserer täglichen Arbeit verwendet. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu verringern.

Vorträge

Hintergrund

Eigendynamische Entwicklung an der Bobritzsch © LTV

Die Landestalsperrenverwaltung ist verantwortlich für die Erarbeitung von Vorhabens- und Sanierungsplänen für den Teilbereich Hydromorphologie (TeilVoSa Hymo) für die Oberflächenwasserkörper in ihrem Zuständigkeitsbereich. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Vorüberlegungen zur Erforderlichkeit von TeilVoSa Hymo für ausgewählte Oberflächengewässer dargelegt, die Vorgehensweise für sowie bei der Erarbeitung der TeilVoSa Hymo erläutert und Erfahrungen aus der Bearbeitung anhand einzelner Beispiele veranschaulicht. Weiterhin wird ein Einblick in die Aufgabenstellungen und die Ergebnisse gegeben.

Für die Kommunen wird seitens des SMEKUL das Vorgehen der LTV eingeordnet und erläutert, wie die Städte und Gemeinden diese erfolgreiche Methode für eine effiziente und wirksame Entwicklung und Unterhaltung ihrer Gewässer II. Ordnung anwenden können. Dabei wird auf die neue Methode zur Erstellung von sogenannten integrierten Gewässerkonzepten für die kommunale Ebene eingegangen. Dieses modular aufgebaute Planungsinstrument erlaubt es, mit einer bedarfsorientierten und qualifizierten Planung Maßnahmenbedarfe, -typen und deren bestmögliche Lage im Gewässerverlauf oder auf Flächen im Einzugsgebiet abzuleiten. Auf aktuelle/geplante Fördermöglichkeiten in diesem Zusammenhang wird eingegangen.

Mit einem Integrierten Gewässerkonzept für ganze Gewässerläufe oder Einzugsgebiete kann man einfach die effizientesten und wirksamsten Maßnahmen ermitteln, mit denen man seine Ziele für die kommunalen Gewässer erreichen kann. Das betrifft vor allem die Gewässerökologie, die chemische Wasserqualität und aber auch nach Bedarf Aspekte der Starkregenvorsorge, des Niedrigwassermanagements, der integrierten Umsetzung von Naturschutzzielen oder von Tourismus und Naherholung.

Vortrag

Hintergrund

Grundwassermessstellen © Susanna Börner

Das Wasser als Lebensgrundlage für uns Menschen, als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist zu schützen. Das gilt auch für das Grundwasser - überall, nicht nur innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Das Grundwasser ist so schonend und sparsam zu bewirtschaften, dass auch unsere Kinder und Enkel diese lebensnotwendige Ressource noch nutzen können! Diese Aufgabe wird, bedingt durch erwartet häufigere und länger andauernde Trockenperioden, mittelfristig anspruchsvoller. Denn auch die Nutzungsansprüche steigen, beispielsweise für Trinkwasser, landwirtschaftliche Bewässerung und privater Hausbrunnen. Die verschiedenen, das Grundwasser betreffenden Interessen müssen bei der Vergabe von Nutzungsrechten so berücksichtigt werden, dass sich die Ressource langfristig im Mittel wieder regenerieren kann und in einem guten Zustand bleibt. Ein Raubbau muss verhindert werden. Das entspricht auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die das Einhalten des Gleichgewichtes zwischen Grundwasserentnahmen und Grundwasserneubildung fordert.

Um dieses Ziel erreichen zu können, wurden fachlich begründete, landeseinheitliche Leitvorgaben für die Bewirtschaftung sowohl im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie als auch lokale Grundwasserentnahmen erarbeitet. Nach der Vorstellung auf dem diesjährigen Sächsischen Gewässerforum in Oschatz soll an dieser Stelle eine weitere Diskussionsmöglichkeit eröffnet werden.

Vorträge

Hintergrund

Exkursion im Röderauwald © Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Die WRRL stellt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor die Aufgabe, für Oberflächengewässer und Grundwasser bis spätestens Ende 2027 einen guten Zustand zu erreichen. Da die Gefahr besteht, die festgesetzten Ziele der WRRL bis Ende 2027 nicht zu erreichen, ist mit Vertragsstrafen von Seiten der Europäischen Union zu rechnen. Daher ist es geboten, in den verbleibenden Jahren wesentliche Umsetzungsschritte vorzunehmen, auch um belegen zu können, dass große Anstrengungen beziehungsweise das Mögliche unternommen wurde.

Aus diesem Grunde wird derzeit die Richtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz novelliert. Neben der Anpassung der Fördersätze für entsprechende Maßnahmen sollen auch zusätzliche Anreize geschaffen werden, damit die kommunalen Aufgabenträger die geforderten Maßnahmen besser umsetzen können.

Mit der Veranstaltung soll den kommunalen Aufgabenträgern die novellierte Förderrichtlinie vorgestellt werden. Des Weiteren wird die Landesdirektion Sachsen (zuständige Bewilligungsbehörde) das Antragsverfahren vorstellen und Ihnen Tipps zur Antragsstellung geben.

Vorträge

Hintergrund

Zu unterhaltendes Gewässer © Dr. Stephan Garack

Von den 29.700 Gewässerkilometern im Freistaat Sachsen liegen knapp 21.000 km als sogenannte »Gewässer 2. Ordnung« in der Obhut der Städte und Gemeinden. Ziel der Gewässerunterhaltung ist es, oberirdische Gewässer in ihrer natürlichen Funktionsweise zu unterstützen. So können die Gewässer bestmöglich als natürliche Lebensgrundlage für Mensch und wildlebende Tiere und Pflanzen erhalten werden.

Bei der Gewässerunterhaltung sind Pflege und Entwicklung der Fließgewässer und Seen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander zu betrachten. Die Pflege von Bächen und Flüssen dient der Erhaltung der Sohle und der Ufer entsprechend der vorgesehenen Abflussleistung des Gewässers. Insbesondere in Siedlungsbereichen muss ein ungehinderter Hochwasserabfluss gewährleistet sein. Zur naturschonenden Entwicklung unserer Bäche und Flüsse gehört die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers. Hier gilt der Grundsatz nur so weit in das Gewässer einzugreifen, wie es unbedingt wasserwirtschaftlich erforderlich ist. Dabei ist für den Erhalt und die Entwicklung naturnaher Strukturen oft weniger mehr – ohne Verringerung der erforderlichen Hochwassersicherheit. Aufgrund der Anforderungen an Personal und Technik, der gewachsenen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen und der oftmals über die Gemeindegrenzen hinausreichenden Gewässerverläufe ist die Gewässerunterhaltung zudem prädestiniert für gemeindeübergreifende Zusammenarbeit.

Das zweite Dialogforum wird sich den Lösungsansätzen für eine zeitgemäße und nachhaltige Gewässerunterhaltung widmen. Denn bei der Einordnung, ob die Gewässerunterhaltung »richtig« oder »falsch« durchgeführt wird, sind in der Regel eine Reihe von fachlichen und organisatorischen Rand- und Rahmenbedingungen zu beachten. Hierüber möchte das SMEKUL informieren und entsprechende fachliche und finanzielle Unterstützungsangebote darstellen und zur Diskussion anzuregen, auch um die Passfähigkeit für die Städte und Gemeinden zukünftig weiter zu optimieren. Fragen zur Herangehensweise und Planung der kommunalen Gewässerunterhaltung sollen dabei genauso im Fokus stehen, wie regionale gewässerspezifische Anforderungen an die Gewässerunterhaltung.

Flankiert wird der grundsätzliche Teil der Veranstaltung durch einen Impuls aus der Praxis, an dem auf anschauliche Weise ökologisch angepasste aber für die vielfältigen Ansprüche am Gewässer nicht weniger wirksame Gewässerunterhaltungsmaßnahmen vorgestellt werden.

Links und Vorträge

Hintergrund

Symbolbild iDA © LfULG

Im ersten Dialogforum stellt das LfULG die wasserwirtschaftlich relevanten Datenangebote des LfULG auf der Plattform iDA (interdisziplinäre Daten und Auswertungen) vor. iDA ermöglicht den Zugriff auf Umweltdaten und Kartenbestände. Die Daten stammen aus Mess- und Untersuchungsprogrammen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und aus den verschiedenen Fachinformationssystemen des Freistaates Sachsen. Hydrologische Grundlagendaten, Informationen zur Bewertung von Gewässern und zusammenfassende Steckbriefe können eine wichtige Grundlage zur Ableitung von Maßnahmen bilden.

Regionalkonferenzen 2023

Das SMEKUL hatte 2023 drei regionale Konferenzen organisiert, um mit den kommunalen Maßnahmenträgern ins Gespräch über konkrete Möglichkeiten und Hemmnisse bei der Umsetzung von Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmen zu kommen. Unter dem Motto »Gemeinsam für die Region – kommunales Gewässermanagement zukunftsfähig gestalten« fanden die Veranstaltungen am 10. Mai in Chemnitz, am 26. Mai in Leipzig und am 19. Juni in Bautzen regen Zuspruch.

Inhaltlicher Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Referat 44: Oberflächengewässer, Hochwasserschutz

Dr. Kerstin Röske

Telefon: 0351 564-24409

E-Mail: Kerstin.Roeske@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.smekul.sachsen.de/

Technischer Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 44: Oberflächenwasser, Wasserrahmenrichtlinie

Roland Dimmer

Telefon: 0351 8928-4415

E-Mail: Roland.Dimmer­@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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