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Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

Das BIld stellt beispielhaft die vier Schritte des Risikomanagements dar: die Systembeschreibung, die Gefährdungsabschätzung, die Risikobewertung und die Risikomanagementmaßnahmen.

Auf dieser Seite finden Wasserbehörden und Betreiber von Wassergewinnungsanlagen Informationen und relevante Dokumente zum Vollzug der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung.

Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) setzt den, in den Artikeln 7 und 8 der Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU-TWRL) verankerten risikobasierten Ansatz für die Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung in nationales Recht um.

Der risikobasierte Ansatz umfasst eine Beschreibung der Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen, die Bestimmung von Gefährdungen im Einzugsgebiet, eine Risikobewertung sowie die Festlegung und Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen zur Beherrschung der durch die Gefährdungen verursachten Risiken im Einzugsgebiet.

Dadurch sollen die Trinkwasserressourcen vor Verunreinigungen und folglich die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich daraus ergeben können, geschützt werden.

Informationsveranstaltung vom 13. März 2024 zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Sachsen

Nachfolgend werden die Vortragsunterlagen, die bei der ersten Informationsveranstaltung am 13. März 2024 zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung in Sachsen vorgestellt wurden, zum Download zur Verfügung gestellt.

Vollzugs- und Arbeitshilfen

Es folgen weitere Informationen, insbesondere zu Vollzugs- und Arbeitshilfen.

Erlass des SMEKUL und sächsische Vollzugshinweise

Vollzugshilfen des BDEW und BMUV zur Durchführung und Dokumentation des risikobasierten Ansatzes in Trinkwassergewinnungsgebieten (§§ 6 bis 12 TrinkwEGV)

Gemäß § 3 TrinkwEGV müssen Betreiber von Kleinanlagen ein Untersuchungsprogramm zu den Stoffen und Verbindungen auf der Beobachtungsliste aufstellen und Untersuchungen durchführen, sofern das Vorkommen dieser Stoffe und Verbindungen im betreffenden Trinkwassereinzugsgebiet wahrscheinlich ist.

Auf der Beobachtungsliste (siehe Downloads zu § 8 TrinkwEGV) werden bislang die Stoffe 17-ß-Estradiol und Nonylphenol gelistet.

Um die betroffenenTrinkwassereinzugsgebeite von Kleinanlagen eingrenzen zu können, erfolgte eine auf Grundwasserkörpern basierte Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Landesmessstellen für Grundwasser und Oberflächenwasser zu diesen beiden Stoffen (siehe Download der Karten und Tabelle).

In Abstimmung mit dem SMS werden demnächst die Landkreise mit potenziellen b-Anlagen gezielt angeschrieben. 

Datenbereitstellung

Datenbereitstellung als QGIS Projekt

Hier haben Sie die Möglichkeit ein QGIS-Projekt mit den zur Verfügung stehenden Geodaten zur Beschreibung des Einzugsgebietes von Wassergewinnungsanlagen gemäß § 6 TrinkwEGV herunterzuladen.
In diesem QGIS-Projekt sind WMS-/WFS-Dienste und der REST-Feature-Service zu den Umweltdaten des LfULG eingebunden.
Benötigen Sie einen Einstieg in QGIS, können Sie über die folgenden Nutzeranleitung ober das QGIS Benutzerhandbuch im Internet einen Schnelleinstieg vornehmen.

Publikationen des LfULG zur Bestimmung und Beschreibung des Einzugsgebietes

Untersuchungsergebnisse der Landesmessstellen (§ 9 Abs. 2 TrinkwEGV)

Datenanfragen zu Beschaffenheitsdaten der Landesmessstellen, die nicht über die angegebenen Links zu den Sachdaten im Umweltportal iDA abgedeckt werden können, sind an das LfULG zu richten.

Vollzugshilfen des BDEW und BMUV

Weiterleitung Dokumentation an Gesundheitsamt (§ 12 Abs. 4 TrinkwEGV)

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