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Grundsatzkonzeption Wasserversorgung

© K. J. Lassig

Das Sächsische Wassergesetz ermächtigt die oberste Wasserbehörde im Benehmen mit der obersten Gesundheitsbehörde in § 42 Abs. 2 weitergehende fachliche Rahmenvorgaben und Grundsätze für die Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung nach überörtlichen und regionalen Gesichtspunkten zu erlassen.

Am 27.06.2022 wurde die aktuelle Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030 für den Freistaat Sachsen veröffentlicht.
Im unteren Abschnitt der Anlagen zu Kapitel 5 werden die Methodischen Grundlagen zur Erstellung von Wasserversorgungskonzepten und deren digitale Anlagen bereitgestellt.

Im Jahr 2012 wurden mit der Grundsatzkonzeption 2020 für die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat Sachsen Grundsätze für eine nachhaltige Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für den Zeitraum bis 2020 formuliert. 

Das Ablaufen dieses Zeitraumes und insbesondere die Veränderung der Rahmenbedingungen machten es erforderlich, die Grundsätze der Wasserversorgung in einer Konzeption 2030 fortzuschreiben. Zu sich verändernden Rahmenbedingungen gehören unter anderem die Entwicklung der Dargebotsressourcen, die steigende Nachfrage nach dem Gut Wasser für unterschiedlichste Zwecke, die Veränderung der Sicherheitslage, die demografische Entwicklung und die Forderung nach digitalen und transparenten Prozessen. Alle die für eine nachhaltige Wasserversorgung bedeutenden Themenbereiche werden in der aktuellen Grundsatzkonzeption fachlich beschrieben.

Die kommunalen Aufgabenträger werden aufgefordert die betrieblichen Wasserversorgungskonzepte nach den abgestimmten Grundsätzen und Inhalten fortzuschreiben und damit eine langfristige und nachhaltige Wasserversorgung konzeptionell sicherzustellen. Speziell für die Erarbeitung der Wasserversorgungskonzepte der Aufgabenträger wurden Methodische Grundlagen zur konzeptionellen Planung der öffentlichen Wasserversorgung im Freistaat Sachsen erarbeitet.

Abstimmung, Aggregation und Auswertung der Wasserversorgungskonzepte auf Landkreis- und Landesebene bilden wiederum die Basis für die behördlichen und fachpolitischen Aufgaben, z. B. bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Rohwasserressourcen, der regionalen Vernetzung von Verbünden zum Ausgleich von Dargebotsdefiziten oder dem Erhalt und Ausbau von Systemen der Fernwasserversorgung.

Nachfolgend werden die in der Grundsatzkonzeption 2030 genannten Anlagen und Arbeitshilfen mit aktuellem Stand als digitale Dateien zur Verfügung gestellt.

Die Bereitstellung der nicht öffentlichen Anlage »Ausführungen der LDS zur Wirkung der §§ 50 Abs. 2 WHG, 44 SächsWG und den zu verwendenden Definitionen bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der Erstellung von Wasserversorgungskonzepten der Aufgabenträger Wasserversorgung« kann bei Anita.Kenner@lfulg.sachsen.de oder Sindy.Haenel@smul.sachsen.de beantragt werden.

Die Bereitstellung der nicht öffentlichen Anlage »Verschlechterungsverbot nach § 27 und § 47 – Vollzugshinweise zur Auslegung und Anwendung« kann bei Anita.Kenner@lfulg.sachsen.de oder Sindy.Haenel@smul.sachsen.de beantragt werden.

Die Bereitstellung der folgend aufgeführten nicht öffentlichen Anlagen zu Kapitel 4 kann bei Anita.Kenner@lfulg.sachsen.de oder Sindy.Haenel@smul.sachsen.de beantragt werden.

Digitale Arbeitshilfen/Anlagen zu Kapitel 4 Kapitelbezug zur GK 2030

Trinkwasserschutzgebiete im Freistaat Sachsen – Zusammenfassung der Fragen und Antworten aus den Dienstberatungen zum Thema TWSG

4.1.1 Wasserschutzgebiete
Handlungshilfe "Bewertung bestehender Straßen in TWSG sächsischer Talsperren« und Einführungserlass 4.1.2 Gefährdungsabschätzung Straßen in Wasserschutzgebieten von Trinkwassertalsperren
Doppelerlass des SMEKUL vom 27. Februar und 22. Juni 2020 4.4.1 Bereitstellungsstufenkonzept der LTV

Methodik zur Erstellung von Wasserversorgungkonzepten und Anlagen (Kapitel 5.1 Wasserversorgungskonzepte der Aufgabenträger)

Die Bereitstellung der folgend aufgeführten nicht öffentlichen Anlagen zu Kapitel 5 kann bei Anita.Kenner@lfulg.sachsen.de oder Sindy.Haenel@smul.sachsen.de beantragt werden.

Digitale Arbeitshilfen/Anlagen zu Kapitel 5 Kapitelbezug zur GK 2030
Überblick der Fachinformationssysteme und -anwendungen mit wasserwirtschaftlichem Bezug (Struktogramm) 5.3 Fachinformationssysteme / Datenbanken der Wasserversorgung

Metadaten der Fachinformationssysteme und -anwendungen mit wasserwirtschaftlichem Bezug (Tabelle)

5.3 Fachinformationssysteme / Datenbanken der Wasserversorgung

Rundbrief zum Europäischen Beihilferecht - Beihilferelevanz der Bereiche Trinkwasser- und Abwasserentsorgung

5.4 Förderung

Prüfungsschema - IMAG Anwendung des Beihilferechts auf die kommunale Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung

5.4 Förderung

Allgemein

  1. Die festgesetzten Terminfristen können nicht eingehalten werden.
    Für individuelle Anfragen von Fristverlängerungen wenden Sie sich bitte mit sachhaltiger Begründung an Ihre zuständige Wasserbehörde. Beachten Sie bitte, dass die Zeitschiene zur Kopie der Jahresscheiben nicht verändert werden kann und dann u. U. ein erhöhter Aufwand von Eintragungen in die jeweiligen Jahresscheiben entstehen kann.
     
  2. Es sind nicht alle Jahresverzeichnisse (z.B. für 2020) zu sehen.
    Die Sichtbarkeit der Jahresverzeichnisse ergibt sich erst nach Anlage der Jahresscheiben als Kopien der jeweiligen Vorjahre. Für den Zeitplan der Kopie siehe Anlage 4 (Terminkette WAVE) des Begleiterlasses zur Fortschreibung der Wasserversorgungskonzepte.
     
  3. Worin besteht der Unterschied zwischen Betreiber und Betriebsführung?
    Häufig sind Betriebsführung und Betrieber identisch. Die Betriebsführung wird für die organisatorische und/oder technische und/oder wirtschaftliche Durchführung der Wasserversorgung von einem Aufgabenträger beauftragt. Der Betreiber wird von Aufgabenträger/Betriebsführung mit dem technischen Betrieb einer oder mehrerer Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung beuaftragt (siehe auch Begriffsdefinitionen in Kapitel 3.2 der Programmhilfe).
    Hinweis: Die Angabe des Betreibers und der Betriebsführung ist in den Anlagenformularen zur Zeit nicht möglich, wenn diese in der Dropdown-Liste nicht enthalten sind. 

Versorgungsstruktur

  1. Die Versorgungsbereiche haben sich infolge einer Umstrukturierung geändert. Strukturänderungen können der unteren Wasserbehörde nicht mit dem Importformular gemeldet werden. Wie soll verfahren werden?
    Es wird empfohlen, in Vorbereitung alle bekannten Strukturen zunächst zusammenzutragen. Für eine individuelle Absprache zum weiteren Vorgehen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wasserbehörde oder das LfULG (Frau Kenner).
     
  2. Sollen alte Anlagen, die nicht mehr vorhanden sind, gelöscht werden?
    Alte Anlagen können gelöscht werden. Sind alte Wasserfassungen vorhanden, die noch existieren und z.B. im Sinne einer Notwasserversorgung noch gepflegt werden, sollten diese aber erfasst werden.
     
  3. Wie soll mit Eingemeindungen verfahren werden?
    Die aus Eingemeindungen sich ergebenden Änderungen der Versorgungseinheiten soll in den Jahresscheiben abgebildet werden. So können ehemals zwei Versorgungseinheiten zu einer Versorgungseinheit zusammengefasst werden.

Eingabe Kennzahlenwerte

  1. Kann ein Aufgabenträger die Kennzahlen auch selber eintragen oder muss das Importformular genutzt werden?
    Eintragung und der Imoport von Kennzahlen ist nur noch durch die uWB möglich. Die ATs werden darum gebeten, die Importformulare (Excel-Tabellen) bei ihrer zuständigen unteren Wasserbehörde anzufordern.
     
  2. Woher können Einwohnerzahlen ermittelt werden, die als Gemeinde durch das Statistische Landesamt nicht aufgelöst werden?
    Es wird die Abfrage der Einwohnerzahlen von Ortschaften/Ortsteilen bei der Gemeinde (Einwohnermeldeamt) empfohlen.
     
  3. Wie soll die Eintragung von Einwohnern bzw. Anschlussgrad vorgenommen werden, wenn sich das Trinkwasser von zwei Versorgungen (z.B. Fernwasser & Eigenwasser) im Versorgungsgebiet mischt? Wie erfolgt die Aufteilung/Zuweisung zu den Kennzahlen in den Versorgungseinheiten in diesem Fall?
    Die Angabe der Versorgungs(teil)bereiche ist jeweils sinnhaft und nach vorhandener Möglichkeit vorzunehmen. Wenn eine konkrete Aufteilung der Versorgung nicht aufgelöst werden kann, so ergibt sich ein Versorgungsteilbereich. Bei den Versorgungseinheiten sind allerdings die Einwohnerzahlen anzugeben, die aus eigenen Anlagen, die aus Anlagen Dritter (benachbarter AT) und die von Fernwasser versorgt werden. Da in der Regel die Mengen, die aus den eigenen Anlagen, den Anlagen Dritter und von Fernwasser kommen, bekannt sind, kann unter Zuhilfenahme des spezifischen Pro-Kopf-Verbrauchs des Versorgungsteilbereichs die genannten Einwohnerzahlen ermittelt werden.
     
  4. Wie erfolgt die Eintragung der Daten der Wassergenossenschaften, wenn einem Zweckverband oder beauftragten Dritten (Betriebsführer) keine Daten darüber vorliegen?
    Grundsätzlich ist rechtlich zu prüfen, wer für den Versorgungsbereich zuständig ist. Fällt diese Pflicht den Gemeinden zu, müssten auch entsprechende Daten über die WG vorliegen. In den meisten Fällen wurde abgestimmt, dass die untere Wasserbehörde in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt die Eingabe der Daten übernimmt.

Datenprüfung

  1. Wie kann die Vollständigkeit und Plausibilität der Eingaben von Stammdaten und Kennzahlenwerten überprüft werden?
    Alle Benutzer können die Datenprüfung (Menüpunkt »Auswertungen|Prüfungen«) selbständig ausführen. Es wird grundsätzlich empfohlen, die Datenprüfung zur Vollständigkeit eigenständig durchzuführen. Die unteren Wasserbehörden werden bei der Prüfung dieses Werkzeug ebenfalls nutzen.
     
  2. Wie kann am besten die Vollständigkeit der Eingabe der Stammdaten durch die uWB überprüft werden?
    Statt der Datenprüfung, die gleichzeitig Stammdaten und Bewegungsdaten/Kennzahlenwerte überprüft, empfiehlt es sich für die alleinige Prüfung der Stammdaten die Reportfunktion (Menüpunkt »Auswertungen|Prüfungen« —► »definieren/wählen/drucken«) zu nutzen. Dort sind bereits vier Reports angelegt, deren Bezeichnungen das Präfix des LK/ der kfS enthalten und enden mit »Stammdaten_VE«, »Stammdaten_BA_GA«, »Stammdaten_SA« und »Stammdaten_Zu_Ableitungen«. Im Ergebnis sollten die Reports für alle Objektparameter Werte ausgeben.
     
  3. Kann der Festreport »W7-AT03-Trinkwasserbedarfsdeckungsbilanz« auch für die Plausibilitätsprüfung der eingetragenen IST-Kennzahlenwerte verwendet werden?
    Dieser Festreport wurde grundsätzlich für die Prüfung der Deckung des Trinkwasserbedarfs für zukünftige Szenarien entwickelt. Die Anwendung auf IST-Jahre, d.h. die Erstellung von Bilanzen für die eingegebenen IST-Kennzahlenwerte kann nur bedingt erfolgen. Es sind unter anderem folgende Hinweise zu beachten: 

     
  4. Welche eingetragenen Kennzahlen werden jeweils bei der Berechnung der verschiedenen Trinkwasserbedarfsdeckungsbilanzen verwendet?
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