Landesmessnetz Grundwasser
Häufige Fragen und Antworten zum Messnetz Grundwasser
Der Freistaat Sachsen betreibt derzeit etwas über 1.500 Grundwasser-Messstellen. Sie werden als »Landesmessnetz Grundwasser« bezeichnet. Darüber hinaus gibt es noch Messstellen anderer Messnetzbetreiber oder unbekannter Rechtsträgerschaft, die keinem Messnetz zugeordnet sind.
Rechtsgrundlage sind das Sächsische Wassergesetz (§ 89 »Gewässerkundliches Messnetz«) und die Grundwasserverordnung (§ 9 »Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustandes«). Zudem bestimmt die Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als zuständige Stelle für die Ermittlung, Sammlung und Aufbereitung von gewässerkundlichen und wasserwirtschaftlichen Daten.
Ein Messnetz besteht aus einzelnen Messstellen. Eine Messstelle kann zu mehreren Messnetzen gehören (Mehrfachnutzung). Für Auswertungen können Messstellen unterschiedlicher Betreiber/Rechtsträger herangezogen werden, in Abhängigkeit von den Anforderungen an Messstellen und Messdaten.
Für Auswertungen, die sich wiederholen, werden nach Möglichkeit die Daten von immer denselben Messstellen genutzt. Diese Messstellen werden dann unter einem Messnetz-Namen, zum Beispiel »Wasserrahmenrichtlinien-Messnetz«, zusammengefasst.
Messnetze werden nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt, zum Beispiel nach Messgröße (Wasserstand, Wasserinhaltsstoffe), Rechtsträgerschaft (z.B. Freistaat Sachsen, Bergbauunternehmen), regionaler Lage, Sonderaufgaben /- auswertungen (z.B. Altlastenüberwachung). Einen Überblick bietet die Messnetzkonzeption Grundwasser.
Unsere wichtigsten und bekanntesten Messnetze sind:
- Landesmessnetz Grundwasser: Messstellen in Rechtsträgerschaft des Freistaates Sachsen,
- Messnetz Grundwasserstand: Messstellen des Landesmessnetzes Grundwasser, die der Erfassung von Wasserständen oder Quellschüttungen (aus einer Quelle austretendes Wasservolumen in einer bestimmten Zeit) dienen,
- Messnetz Grundwasserbeschaffenheit: Messstellen des Landesmessnetzes Grundwasser, die zur Untersuchung der Grundwasserbeschaffenheit genutzt werden,
- Wasserrahmenrichtlinien-Messnetz: Messstellen zur Zustandsbewertung der Grundwasserkörper, die repräsentativ sind für den Grundwasserkörper,
- EUA-Messnetz: Messstellen zur Beurteilung des Umweltzustands durch die Europäische Umweltagentur, die repräsentativ sind für verschiedene Nutzungsarten
- Nitratmessnetz: Teilmessnetz des EUA-Messnetzes aus denjenigen Messstellen, die repräsentativ sind für die landwirtschaftlichen Nutzungsarten Acker- und Grünlandnutzung.
Hierunter wird in der Regel das EU-Nitratmessnetz verstanden. Das ist ein europaweites Messnetz, welches für die Berichterstattung gemäß der Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) eingerichtet wurden. Es besteht aus einer repräsentativen Auswahl aus Messstellen (in Sachsen 37), die die Belastungen aus landwirtschaftlichen Quellen widerspiegeln. Der Parameter Nitrat wird aber auch an allen ca. 560 Grundwasser-Beschaffenheits-Messstellen im Land gemessen und im Bedarfsfall für Auswertungen herangezogen.
- Messwerte des EU-Nitratmessnetzes für Deutschland Seite des Umweltbundesamtes
- Hinweise des BMUKN zu Nitratmessnetzen Seite des Bundesminsteriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Untersuchungen zur Grundwasserbeschaffenheit werden an jeder Messstelle in der Regel ein bis zweimal pro Jahr durchgeführt. Dazu wird eine Probe entnommen und auf Wasserinhaltsstoffe untersucht.
Wasserstände und Quellschüttungen werden in der Regel viermal pro Monat oder täglich bestimmt.
Die Grundwassermessstellen des Freistaates Sachsen werden im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) von Fachfirmen gebaut. Für den Betrieb ist die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) zuständig. Dort erfolgen auch Probennahme und Analytik.
Im Sächsischen Umweltdatenportal »Interdisziplinäre Daten und Auswertungen – iDA«, Thema Wasser / Grundwasser / Grundwassermessstellen oder / Messwerte, können die Daten zu Messstellen einschließlich ihrer Lage (Luftbild zuschaltbar) sowie die Messwerte (Grundwasserstand, Analysenergebnisse) einschließlich ihres zeitlichen Verlaufes öffentlich eingesehen werden:
- Zugang über Umwelt- und Datenportal iDA Thema: Grundwassermessstellen. Für historische Werte von nicht mehr betriebenen Messstellen kann in der Kartenanwendung über den Filter die Option "ohne Messnetz / Archiv" hinzugeschaltet werden.
Das Landesmessnetz Grundwasser des Freistaates Sachsens wird regelmäßig durch den Neubau und Ersatz von Grundwassermessstellen erweitert und verbessert. Die geplanten Messstellen sollen insbesondere eine genauere Eingrenzung der Nitratbelastung des Grundwassers ermöglichen. Grundlage ist eine wasserwirtschaftliche Fachplanung und ortskonkrete Aufgabenstellung. Die künftigen Standorte (Umkreise der Vorplanung) können in der interaktiven Kartenanwendung iDA unter dem Thema Wasser, Grundwasser, Geplante Messstellen (Umkreise) eingesehen werden. In dem Layer werden 131 geplante Messstellen als Umkreise dargestellt, die bis 2024 gebaut werden sollen (Stand: 16.08.2021).
Im Sächsischen Umweltdatenportal »Interdisziplinäre Daten und Auswertungen – iDA«, Thema Geologie / Geologische Aufschlüsse, können Bohransatzpunkte recherchiert werden.
Die zugehörigen Daten müssen per E-Mail (bohrarchiv.lfulg@smul.sachsen.de) angefordert werden.
Zur flächenhaften Bewertung der Grundwasserbeschaffenheit werden auch Daten anderer Betreiber herangezogen. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist befugt, diese Daten zu erheben und weiterzuverarbeiten. Eine Veröffentlichung kann aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht immer erfolgen. Interessenten müssen den Eigentümer der Messstelle um Herausgabe von Daten bitten.
Dies ist grundsätzlich möglich und wird in Einzelfällen bereits praktiziert. Es müssen jedoch strenge Qualitätsanforderungen, unter Anderem der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) eingehalten werden. Diese beinhaltet Anforderungen an Messstelle, Probennahme und Analytik. Mindestanforderungen sind im Einzelnen:
"Stammdaten" dienen der Einordnung und fachlich korrekten Verwaltung der Daten. Sie enthalten keine Messwerte. Mindestens anzugeben sind:
- Messstellenbezeichnung (Name) und lokale Kennziffer; danach erfolgt die Festlegung einer landesweiten Messnetzkennziffer (MKZG), unter der die Messstelle beim LfULG geführt wird.
- Koordinaten im amtlichen Lagebezugssystem ETRS89_UTM33 (vgl. Referenzsystemerlass https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17224-VwV-Referenzsysteme). Andere Koordinaten sind mit entsprechenden Koordinatentransformatiostools umzurechnen. Eine Einmessung durch ein Vermessungsbüro wird empfohlen.
- Messpunkthöhe in Meter NHN 2016 (Normalhöhensystem des Deutschen Haupthöhennetzes 2016),
- Geländehöhe in Meter NHN 2016 unmittelbar am Ort der Messstelle (Bei beiden Höhenangaben wird auch die Einmessung durch ein Vermessungsbüro empfohlen),
- Art der Messstelle (Grundwasserbeoachtungsrohr mit Angabe, ob sie Teil einer Messstellengruppe ist, Bohrbrunnen, Schachtbrunnen, Quelle, Sammelentnahme),
- vollständig stratifiziertes geologisches Schichtenverzeichnis. Dieses wird in der Regel bei der Bohrung durch ein auf Geologie spezialisiertes Büro oder einen entsprechend qualifizierten Gutachter erstellt. Liegt dieses nicht vor, kann es ggf. durch nachträgliche Untersuchungen erstellt werden. Dazu ist eine Abstimmung mit der Abteilung Geologie des LfULG erforderlich. Das Schichtenverzeichnis wird verwendet, um eine eindeutige Zuordnung zu einem Grundwasserleiterkomplex möglich zu machen. Liegt diese bereits vor, ist diese Zuordnung mit zu übergeben.
- Ausbauplan/Ausbauzeichnung mit eindeutiger Bezeichung der
- Filterlage (Beginn der Filteroberkante in Meter unter Messpunkt oder Gelände und Ende der Filteroberkante in Meter unter Messpunkt oder Gelände)
- Filterschlitzweite in mm,
- Vorhandensein eines Sumpfrohrs (Beginn und Ende in Meter unter Messpunkt oder Gelände,
- Angaben zur Hinterfüllung der Bohrung und zu den Dichtmaterialien, jeweils mit Höhenangaben wie oben,
- Art und Material der Messstellenabdeckung, ggf. Angaben zur Verschluss- und Schlüsselart,
- sonstige weitere Sicherungseinrichtungen wie Anfahrschutz und Fahne.
Betriebsdaten sind laufend zu aktualisierende Informationen zu Zustand und Funktion der Messstelle. Mindestens anzugeben sind hierbei:
- Angaben zur erstmaligen Abnahme / Eignungsprüfung der Messstelle gemäß einschlägiger Fachregelwerke, wie z.B. Arbeitsblatt DWA-A 908 / DVGW W 129 - Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen - Dezember 2012 oder Merkblatt Funktionsprüfung des Arbeitskreises Grundwasserbeobachtung
- Angaben zu regelmäßig durchgeführten Funktionskontrollen gemäß oben stehender Regelwerke
- Angaben zur Sicherstellung des Zugangs zur Messstelle mit Ansprechpartner(n), Grunddienstbarkeiten, bestehende vertragliche Regelungen Dritter,
- Eigentümer des Grundstücks / der Messstelle
Die Grundwasserprobennahme an der Messstelle erfolgt entweder durch den Eigentümer bzw. seine Beauftragten selbst, der dann in der Regel auch das Labor mit den Wasseranalysen beauftragt oder die Probennahme und Analytik erfolgt im Auftrag des LfULG durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft. Für die Einhaltung von Qualitätsanforderungen sind diese zwei Möglichkeiten der "Auftragskette" von Vorteil. Abweichungen sind im Einzelfall zu regeln. Für die Grundwasserprobennahme gelten die folgenden Qualitätsanforderungen:
- AQS(=Analytische Qualitätssicherung)-Merkblätter der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und
- Merkblatt Grundwasserprobennahme des Arbeitskreises Grundwasserbeobachtung
Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen im Falle eigener Probennahme ist zu dokumentieren und auf Anforderung nachzuweisen. Eine Akkreditierung wird empfohlen.
Die Analytik der Wasserinhaltsstoffe erfolgt vorzugsweise in einem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Prüflaboratorium. Bei der Akkreditierung ist auf den in der Urkundenanlage angegebenen Akkreditierungsumfang (z.B. physikalisch-chemische und
chemische Untersuchungen von Grundwasser) zu achten. In jedem Fall sind alle Untersuchungsprotokolle und sonstigen Qualifikationsnachweise auf Anforderung bereit zu halten.
Für die Übergabe der Analysenergebnisse sind verschiedene Formate möglich, die durch das LfULG auch auf Anfrage bereitsgestellt werden können. Eine Tabelle zur Übergabe von Analysenergebnissen kann z.B. so ausssehen:
|
Messstelle Name/eigene Nummer |
Maßeinheit |
Muster / 1 |
|
Messstelle MKZG |
|
|
|
Datum |
|
05.08.2014 |
|
Analysennummer |
|
123456789 |
|
Bemerkungen |
|
keine |
|
Entnahmetiefe_m_u_ROK |
|
10 |
|
Wasserstand_m_u_ROK |
|
5 |
|
Auftraggeber |
|
Musterfirma |
|
Probenehmer |
|
Mustermann |
|
Labor |
|
Musterlabor |
|
Basisparameter |
|
|
|
Wassertemperatur |
[Grad C] |
13,8 |
|
pH-Wert (Feld) |
[-] |
|
|
pH-Wert (Labor) |
[-] |
7,39 |
|
Elektrische Leitfähigkeit (25°C) |
[µS/cm] |
748 |
|
Redoxpotential |
[mV] |
|
|
Sauerstoffgehalt |
[mg/l] |
|
|
Eisen - gesamt |
[mg/l] |
0,304 |
|
Eisen 2+ - gelöst |
[mg/l] |
0,25 |
|
Mangan - gel |
[mg/l] |
0,231 |
|
Calcium - gel |
[mg/l] |
83 |
|
Magnesium - gel |
[mg/l] |
16,4 |
|
Kalium - gel |
[mg/l] |
4,5 |
|
Natrium - gel |
[mg/l] |
38,9 |
|
Ammonium - gel |
[mg/l] |
0,078 |
|
Nitrat - gel |
[mg/l] |
< 2,7 |
|
Chlorid - gel |
[mg/l] |
58,1 |
|
Sulfat - gel |
[mg/l] |
105 |
|
ortho-Phosphat - gel |
[mg/l] |
|
|
Gesamthärte - ges |
[Grad dH] |
15 |
|
Karbonathärte - gel |
[Grad dH] |
|
|
gelöster organisch gebundener Kohlenstoff |
[mg/l] |
1,2 |
|
Arsen - gelöst |
[mg/l] |
< 0,0007 |
|
Blei - gelöst |
[mg/l] |
< 0,0004 |
|
Cadmium - gelöst |
[mg/l] |
< 0,0003 |
|
Chrom - gelöst |
[mg/l] |
< 0,0005 |
|
Kupfer - gelöst |
[mg/l] |
0,002 |
Ausfüllhinweise:
- Das Feld Analysennummer kann auch die Berichtsnummer enthalten.
- Sollte die Beprobung aus einem GW-Messrohr erfolgen, geben sie den Wasserstand und Entnahmetiefe in m unter Rohroberkante an.
- Das Feld Probenehmer ist nicht auszufüllen.
- Bitte beachten Sie die vorgegebenen Einheiten, sodass nicht ein falscher Messwert
eingetragen wird. z. B. mS/cm versus μS/cm, ng/l versus μg/l. - Befindet sich ein Messwert unterhalb der Bestimmungsgrenze, soll dieser mit »Kleiner-als«-Zeichen angeben werden. z. B. <0,005 (siehe Tabelle oben, Messergebnis für
Mangan [mg/l]). - Befindet sich ein Messwert unterhalb der Nachweisgrenze, soll dieser mit "nn" für "nicht nachweisbar" abgekürzt werden.
Häufige Fragen und Antworten zur Qualitätssicherung
Der Standort einer Messstelle wird je nach fachlicher Aufgabenstellung und Ziel, Grundstücksverfügbarkeit und Zugänglichkeit für Bau und spätere Messungen ausgewählt.
Der Bau einer Messstelle erfolgt nach dem Merkblatt »Bau von Grundwassermessstellen« des Arbeitskreises »Grundwasserbeobachtung«:
Jährlich wird an jeder Messstelle des Landesmessnetzes eine einfache Funktionsprüfung mit äußerer Zustandsprüfung, Lotung der Messstelle, Wasserspiegelmessung mit Ganglinienvergleich durchgeführt. Zusätzlich wird bei Messstellen, an denen die Grundwasserbeschaffenheit untersucht wird, die Probenahme als Kurzpumpversuch ausgewertet. Dabei werden physikochemische Parameter aufgezeichnet und hinsichtlich Auffälligkeiten geprüft
An neu errichteten und zu übernehmenden Grundwassermessstellen von Dritten wird eine komplexe Funktionsprüfung mit Geophysik und Kamerabefahrung durchgeführt. Diese komplexe Funktionsprüfung wird alle 15 Jahre wiederholt. Sollten in dieser Zeit Auffälligkeiten an Messstellen bei einfachen Funktionsprüfungen festgestellt werden, können anlassbezogen komplexe Untersuchungen durchgeführt werden.
Die Überprüfung erfolgt nach dem Merkblatt »Funktionsprüfung an Grundwassermessstellen« des Arbeitskreises »Grundwasserbeobachtung« sowie nach einer internen Betriebsanweisung der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft.
Dazu wird zuerst die Messstelle von Technikern geöffnet. Im Grundwasser über dem Filterbereich des Grundwasserbeobachtungsrohres wird eine Förderpumpe eingebaut und ein Wasservolumen gefördert, welches aus dem Rohr und der unmittelbaren Umgebung des Filterbereiches der Messstelle stammt. Dieses Wasser wird zunächst abgeleitet und nicht verwendet, damit sichergestellt werden kann, dass kein durch die Messstelle selbst beeinflusstes Wasser beprobt wird. Das Wasser wird während der gesamten Pumpvorgangs hinsichtlich seiner Zusammensetzung (z.B. pH-Wert, Sauerstoffgehalt, Trübung) kontinuierlich überwacht. Wenn sich im Pumpvolumenstrom eine kontinuierliche Beschaffenheit des geförderten Wassers eingestellt hat, kann die Probe entnommen und entsprechende Flaschen mit dem Probenwasser befüllt werden. Der gesamte Prozess einschließlich des jeweiligen Volumenstroms wird protokolliert.
Im Landesmessnetz Grundwasser wird das Grundwasser von der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft beprobt. Die Probenahme erfolgt nach dem Merkblatt »Grundwasserprobenahme« des Arbeitskreises «Grundwasserbeobachtung«.
Informationen zur Qualitätssicherung innerhalb der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft können auf deren Internetseiten eingesehen werden.
Die Grundwasserproben werden in der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft analysiert. Informationen zur Akkreditierung und Qualitätssicherung können im Internet eingesehen werden: