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Landesmessnetz Grundwasser

Häufige Fragen und Antworten zum Messnetz Grundwasser

Der Freistaat Sachsen betreibt derzeit etwas über 1.500 Grundwasser-Messstellen. Sie werden als »Landesmessnetz Grundwasser« bezeichnet. Darüber hinaus gibt es noch Messstellen anderer Messnetzbetreiber oder unbekannter Rechtsträgerschaft, die keinem Messnetz zugeordnet sind.

Rechtsgrundlage sind das Sächsische Wassergesetz (§ 89 »Gewässerkundliches Messnetz«) und die Grundwasserverordnung (§ 9 »Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustandes«). Zudem bestimmt die Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als zuständige Stelle für die Ermittlung, Sammlung und Aufbereitung von gewässerkundlichen und wasserwirtschaftlichen Daten.

Ein Messnetz besteht aus einzelnen Messstellen. Eine Messstelle kann zu mehreren Messnetzen gehören (Mehrfachnutzung). Für Auswertungen können Messstellen unterschiedlicher Betreiber/Rechtsträger herangezogen werden, in Abhängigkeit von den Anforderungen an Messstellen und Messdaten.

Für Auswertungen, die sich wiederholen, werden nach Möglichkeit die Daten von immer denselben Messstellen genutzt. Diese Messstellen werden dann unter einem Messnetz-Namen, zum Beispiel »Wasserrahmenrichtlinien-Messnetz«, zusammengefasst.

Messnetze werden nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt, zum Beispiel nach  Messgröße (Wasserstand, Wasserinhaltsstoffe), Rechtsträgerschaft (z.B. Freistaat Sachsen, Bergbauunternehmen), regionaler Lage, Sonderaufgaben /- auswertungen (z.B. Altlastenüberwachung). Einen Überblick bietet die Messnetzkonzeption Grundwasser.

Unsere wichtigsten und bekanntesten Messnetze sind:

  • Landesmessnetz Grundwasser: Messstellen in Rechtsträgerschaft des Freistaates Sachsen,
  • Messnetz Grundwasserstand: Messstellen des Landesmessnetzes Grundwasser, die der Erfassung von Wasserständen oder Quellschüttungen (aus einer Quelle austretendes Wasservolumen in einer bestimmten Zeit) dienen,
  • Messnetz Grundwasserbeschaffenheit: Messstellen des Landesmessnetzes Grundwasser, die zur Untersuchung der Grundwasserbeschaffenheit genutzt werden,
  • Wasserrahmenrichtlinien-Messnetz: Messstellen zur Zustandsbewertung der Grundwasserkörper, die repräsentativ sind für den Grundwasserkörper,
  • EUA-Messnetz: Messstellen zur Beurteilung des Umweltzustands durch die Europäische Umweltagentur, die repräsentativ sind für verschiedene Nutzungsarten
  • Nitratmessnetz: Teilmessnetz des EUA-Messnetzes aus denjenigen Messstellen, die repräsentativ sind für die landwirtschaftlichen Nutzungsarten Acker- und Grünlandnutzung.

Hierunter wird in der Regel das EU-Nitratmessnetz verstanden. Das ist ein europaweites Messnetz, welches für die Berichterstattung gemäß der Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) eingerichtet wurden. Es besteht aus einer repräsentativen Auswahl aus Messstellen (in Sachsen 37), die die Belastungen aus landwirtschaftlichen Quellen widerspiegeln. Der Parameter Nitrat wird aber auch an allen ca. 560 Grundwasser-Beschaffenheits-Messstellen im Land gemessen und im Bedarfsfall für Auswertungen herangezogen.

Hinweise des Bundesumweltministeriums zu Nitratmessnetzen sind zu finden unter:

Der Sächsische Landesbauernverband hat im Februar 2020 ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches den Zustand eines Teils der Grundwassermessstellen (GWM) des Freistaates Sachsen bewertet hat. Dazu stellen das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) nach intensiver Prüfung des Gutachtens fest:

Der Gutachter hat keinen Nachweis erbracht, welche baulichen Mängel welche konkreten Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit bewirken. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, z.B. des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), sagen dazu auch nichts aus.

Der Gutachter hat die ordnungsgemäße und qualitätsgesicherte Grundwasserprobennahme sowie die Analytik in seinem Gutachten grundsätzlich bestätigt.

Die vom Gutachter festgestellten Mängel können vom LfULG / der BfUL nicht geteilt werden, da sie auf folgenden Fehlern beruhen:

  • Der einbezogene Datenbestand der Datenbanken umfasst nicht alle vorliegenden Informationen zu den Messstellen. Zusätzlich angebotene Unterlagen, Abstimmungen oder Vor-Ort-Begehungen wurden nicht einbezogen bzw. abgelehnt.
  • Offensichtliche Unplausibilitäten in der Datenlage wurden nicht weiterverfolgt.
  • Jede nicht eingetragene Information (z.B. in 33 Fällen nicht eingetragene Abschlusskappe oder Schutzrohr/ Betonsockel) führte dazu, dass die GWM ungerechtfertigt als ungeeignet eingestuft wurde.
  • Der im Gutachten vorgenommene formale Vergleich von Ausbaudaten mit Vorgaben des Regelwerkes schließt notwendige und zulässige Abweichungen vom Normausbau aus. Diese sind jedoch bei örtlicher hydrogeologischer Situation fachlich geboten und gerechtfertigt.

Im Ergebnis kommen das LfULG und die BfUL zu dem Schluss, dass mit dem Gutachten des SLB kein Zusammenhang zwischen einem baulichen Mangel und einer Veränderung hinsichtlich Nitrat feststellbar ist und damit die Ergebnisse des Gutachtens nicht haltbar sind.

Das Messnetz wird in seiner Gesamtheit als repräsentativ und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend eingestuft. Als fehlerhaft erkannte Messstellen werden im Rahmen des Routinebetriebs erkannt, behandelt und gegebenenfalls aussortiert und stillgelegt. Die BfUL handelt im Rahmen eines akkreditierten Probennahmesystems.

Die Ausweisung der Nitratgebiete ist vom aktuellen Gutachten nicht betroffen, da die im November erlassene Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung andere Anforderungen stellt, als die, die der Gutachter anwendete.

 

Untersuchungen zur Grundwasserbeschaffenheit werden an jeder Messstelle in der Regel ein bis zweimal pro Jahr durchgeführt. Dazu wird eine Probe entnommen und auf Wasserinhaltsstoffe untersucht.

Wasserstände und Quellschüttungen werden in der Regel viermal pro Monat oder täglich bestimmt.

Die Grundwassermessstellen des Freistaates Sachsen werden im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) von Fachfirmen gebaut. Für den Betrieb ist die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) zuständig. Dort erfolgen auch Probennahme und Analytik.

Im Sächsischen Umweltdatenportal »Interdisziplinäre Daten und Auswertungen – iDA«, Thema Wasser / Grundwasser / Grundwassermessstellen oder / Messwerte, können die Daten zu Messstellen einschließlich ihrer Lage (Luftbild zuschaltbar) sowie die Messwerte (Grundwasserstand, Analysenergebnisse) einschließlich ihres zeitlichen Verlaufes öffentlich eingesehen werden:

Das Landesmessnetz Grundwasser des Freistaates Sachsens wird regelmäßig durch den Neubau und Ersatz von Grundwassermessstellen erweitert und verbessert. Die geplanten Messstellen sollen insbesondere eine genauere Eingrenzung der Nitratbelastung des Grundwassers ermöglichen. Grundlage ist eine wasserwirtschaftliche Fachplanung und ortskonkrete Aufgabenstellung. Die künftigen Standorte (Umkreise der Vorplanung) können in der interaktiven Kartenanwendung iDA unter dem Thema Wasser, Grundwasser, Geplante Messstellen (Umkreise) eingesehen werden. In dem Layer werden 131 geplante Messstellen als Umkreise dargestellt, die bis 2024 gebaut werden sollen (Stand: 16.08.2021).

Im Sächsischen Umweltdatenportal »Interdisziplinäre Daten und Auswertungen – iDA«, Thema Geologie / Geologische Aufschlüsse, können Bohransatzpunkte recherchiert werden.

Die zugehörigen Daten müssen per E-Mail (bohrarchiv.lfulg@smul.sachsen.de) angefordert werden.

Zur flächenhaften Bewertung der Grundwasserbeschaffenheit werden auch Daten anderer Betreiber herangezogen. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist befugt, diese Daten zu erheben und weiterzuverarbeiten. Eine Veröffentlichung kann aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht immer erfolgen. Interessenten müssen den Eigentümer der Messstelle um Herausgabe von Daten bitten.

Dies ist grundsätzlich möglich und wird in Einzelfällen bereits praktiziert. Es müssen jedoch strenge Qualitätsanforderungen, unter Anderem der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) eingehalten werden. Diese beinhaltet Anforderungen an Messstelle, Probennahme und Analytik. Mindestanforderungen sind im Einzelnen:

"Stammdaten" dienen der Einordnung und fachlich korrekten Verwaltung der Daten. Sie enthalten keine Messwerte. Mindestens anzugeben sind:

  • Messstellenbezeichnung (Name) und lokale Kennziffer; danach erfolgt die Festlegung einer landesweiten Messnetzkennziffer (MKZG), unter der die Messstelle beim LfULG geführt wird.
  • Koordinaten im amtlichen Lagebezugssystem ETRS89_UTM33 (vgl. Referenzsystemerlass https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17224-VwV-Referenzsysteme). Andere Koordinaten sind mit entsprechenden Koordinatentransformatiostools umzurechnen. Eine Einmessung durch ein Vermessungsbüro wird empfohlen.
  • Messpunkthöhe in Meter NHN 2016 (Normalhöhensystem des Deutschen Haupthöhennetzes 2016),
  • Geländehöhe in Meter NHN 2016 unmittelbar am Ort der Messstelle (Bei beiden Höhenangaben wird auch die Einmessung durch ein Vermessungsbüro empfohlen),
  • Art der Messstelle (Grundwasserbeoachtungsrohr mit Angabe, ob sie Teil einer Messstellengruppe ist, Bohrbrunnen, Schachtbrunnen, Quelle, Sammelentnahme),
  • vollständig stratifiziertes geologisches Schichtenverzeichnis. Dieses wird in der Regel bei der Bohrung durch ein auf Geologie spezialisiertes Büro oder einen entsprechend qualifizierten Gutachter erstellt. Liegt dieses nicht vor, kann es ggf. durch nachträgliche Untersuchungen erstellt werden. Dazu ist eine Abstimmung mit der Abteilung Geologie des LfULG erforderlich. Das Schichtenverzeichnis wird verwendet, um eine eindeutige Zuordnung zu einem Grundwasserleiterkomplex möglich zu machen. Liegt diese bereits vor, ist diese Zuordnung mit zu übergeben.
  • Ausbauplan/Ausbauzeichnung mit eindeutiger Bezeichung der
  • Filterlage (Beginn der Filteroberkante in Meter unter Messpunkt oder Gelände und Ende der Filteroberkante in Meter unter Messpunkt oder Gelände)
  • Filterschlitzweite in mm,
  • Vorhandensein eines Sumpfrohrs (Beginn und Ende in Meter unter Messpunkt oder Gelände,
  • Angaben zur Hinterfüllung der Bohrung und zu den Dichtmaterialien, jeweils mit Höhenangaben wie oben,
  • Art und Material der Messstellenabdeckung, ggf. Angaben zur Verschluss- und Schlüsselart,
  • sonstige weitere Sicherungseinrichtungen wie Anfahrschutz und Fahne.

Betriebsdaten sind laufend zu aktualisierende Informationen zu Zustand und Funktion der Messstelle. Mindestens anzugeben sind hierbei:

  • Angaben zur erstmaligen Abnahme / Eignungsprüfung der Messstelle gemäß einschlägiger Fachregelwerke, wie z.B. Arbeitsblatt DWA-A 908 / DVGW W 129 - Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen - Dezember 2012 oder Merkblatt Funktionsprüfung des Arbeitskreises Grundwasserbeobachtung
  • Angaben zu regelmäßig durchgeführten Funktionskontrollen gemäß oben stehender Regelwerke
  • Angaben zur Sicherstellung des Zugangs zur Messstelle mit Ansprechpartner(n), Grunddienstbarkeiten, bestehende vertragliche Regelungen Dritter,
  • Eigentümer des Grundstücks / der Messstelle

Die Grundwasserprobennahme an der Messstelle erfolgt entweder durch den Eigentümer bzw. seine Beauftragten selbst, der dann in der Regel auch das Labor mit den Wasseranalysen beauftragt oder die Probennahme und Analytik erfolgt im Auftrag des LfULG durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft. Für die Einhaltung von Qualitätsanforderungen sind diese zwei Möglichkeiten der "Auftragskette" von Vorteil. Abweichungen sind im Einzelfall zu regeln. Für die Grundwasserprobennahme gelten die folgenden Qualitätsanforderungen:

  • AQS(=Analytische Qualitätssicherung)-Merkblätter der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und
  • Merkblatt Grundwasserprobennahme des Arbeitskreises Grundwasserbeobachtung

Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen im Falle eigener Probennahme ist zu dokumentieren und auf Anforderung nachzuweisen. Eine Akkreditierung wird empfohlen.

Die Analytik der Wasserinhaltsstoffe erfolgt vorzugsweise in einem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Prüflaboratorium. Bei der Akkreditierung ist auf den in der Urkundenanlage angegebenen Akkreditierungsumfang (z.B. physikalisch-chemische und
chemische Untersuchungen von Grundwasser) zu achten. In jedem Fall sind alle Untersuchungsprotokolle und sonstigen Qualifikationsnachweise auf Anforderung bereit zu halten.

Für die Übergabe der Analysenergebnisse sind verschiedene Formate möglich, die durch das LfULG auch auf Anfrage bereitsgestellt werden können. Eine Tabelle zur Übergabe von Analysenergebnissen kann z.B. so ausssehen:

Messstelle Name/eigene Nummer

Maßeinheit

Muster / 1

Messstelle MKZG

 

 

Datum

 

05.08.2014

Analysennummer

 

123456789

Bemerkungen

 

keine

Entnahmetiefe_m_u_ROK

 

10

Wasserstand_m_u_ROK

 

5

Auftraggeber

 

Musterfirma

Probenehmer

 

Mustermann

Labor

 

Musterlabor

Basisparameter

 

 

Wassertemperatur

[Grad C]

13,8

pH-Wert (Feld)

[-]

 

pH-Wert (Labor)

[-]

7,39

Elektrische Leitfähigkeit (25°C)

[µS/cm]

748

Redoxpotential

[mV]

 

Sauerstoffgehalt

[mg/l]

 

Eisen - gesamt

[mg/l]

0,304

Eisen 2+ - gelöst

[mg/l]

0,25

Mangan - gel

[mg/l]

0,231

Calcium - gel

[mg/l]

83

Magnesium - gel

[mg/l]

16,4

Kalium - gel

[mg/l]

4,5

Natrium - gel

[mg/l]

38,9

Ammonium - gel

[mg/l]

0,078

Nitrat - gel

[mg/l]

< 2,7

Chlorid - gel

[mg/l]

58,1

Sulfat - gel

[mg/l]

105

ortho-Phosphat - gel

[mg/l]

 

Gesamthärte - ges

[Grad dH]

15

Karbonathärte - gel

[Grad dH]

 

gelöster organisch gebundener Kohlenstoff

[mg/l]

1,2

Arsen - gelöst

[mg/l]

< 0,0007

Blei - gelöst

[mg/l]

< 0,0004

Cadmium - gelöst

[mg/l]

< 0,0003

Chrom - gelöst

[mg/l]

< 0,0005

Kupfer - gelöst

[mg/l]

0,002

Ausfüllhinweise:

  • Das Feld Analysennummer kann auch die Berichtsnummer enthalten.
  • Sollte die Beprobung aus einem GW-Messrohr erfolgen, geben sie den Wasserstand und Entnahmetiefe in m unter Rohroberkante an.
  • Das Feld Probenehmer ist nicht auszufüllen.
  • Bitte beachten Sie die vorgegebenen Einheiten, sodass nicht ein falscher Messwert
    eingetragen wird. z. B. mS/cm versus μS/cm, ng/l versus μg/l.
  • Befindet sich ein Messwert unterhalb der Bestimmungsgrenze, soll dieser mit „Kleiner-als“-Zeichen angeben werden. z. B. <0,005 (siehe Tabelle oben, Messergebnis für
    Mangan [mg/l]).
  • Befindet sich ein Messwert unterhalb der Nachweisgrenze, soll dieser mit "nn" für "nicht nachweisbar" abgekürzt werden.

Häufige Fragen und Antworten zur Qualitätssicherung

Der Standort einer Messstelle wird je nach fachlicher Aufgabenstellung und Ziel, Grundstücksverfügbarkeit und Zugänglichkeit für Bau und spätere Messungen ausgewählt.

Der Bau einer Messstelle erfolgt nach dem Merkblatt »Bau von Grundwassermessstellen« des Arbeitskreises »Grundwasserbeobachtung«:

Jährlich wird an jeder Messstelle des Landesmessnetzes eine einfache Funktionsprüfung mit äußerer Zustandsprüfung, Lotung der Messstelle, Wasserspiegelmessung mit Ganglinienvergleich durchgeführt. Zusätzlich wird bei Messstellen, an denen die Grundwasserbeschaffenheit untersucht wird, die Probenahme als Kurzpumpversuch ausgewertet. Dabei werden physikochemische Parameter aufgezeichnet und hinsichtlich Auffälligkeiten geprüft

An neu errichteten und zu übernehmenden Grundwassermessstellen von Dritten wird eine komplexe Funktionsprüfung mit Geophysik und Kamerabefahrung durchgeführt. Diese komplexe Funktionsprüfung wird alle 15 Jahre wiederholt. Sollten in dieser Zeit Auffälligkeiten an Messstellen bei einfachen Funktionsprüfungen festgestellt werden, können anlassbezogen komplexe Untersuchungen durchgeführt werden.

Die Überprüfung erfolgt nach dem Merkblatt »Funktionsprüfung an Grundwassermessstellen« des Arbeitskreises »Grundwasserbeobachtung« sowie nach einer internen Betriebsanweisung der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft.

Dazu wird zuerst die Messstelle von Technikern geöffnet. Im Grundwasser über dem Filterbereich des Grundwasserbeobachtungsrohres wird eine Förderpumpe eingebaut und ein Wasservolumen gefördert, welches aus dem Rohr und der unmittelbaren Umgebung des Filterbereiches der Messstelle stammt. Dieses Wasser wird zunächst abgeleitet und nicht verwendet, damit sichergestellt werden kann, dass kein durch die Messstelle selbst beeinflusstes Wasser beprobt wird. Das Wasser wird während der gesamten Pumpvorgangs hinsichtlich seiner Zusammensetzung (z.B. pH-Wert, Sauerstoffgehalt, Trübung) kontinuierlich überwacht. Wenn sich im Pumpvolumenstrom eine kontinuierliche Beschaffenheit des geförderten Wassers eingestellt hat, kann die Probe entnommen und entsprechende Flaschen mit dem Probenwasser befüllt werden. Der gesamte Prozess einschließlich des jeweiligen Volumenstroms wird protokolliert.

Prinzip der Grundwasserprobennahme
Grundwasserprobennahme  © BfUL

Im Landesmessnetz Grundwasser wird das Grundwasser von der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft beprobt. Die Probenahme erfolgt nach dem Merkblatt »Grundwasserprobenahme« des Arbeitskreises «Grundwasserbeobachtung«.

Informationen zur Qualitätssicherung innerhalb der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft können auf deren Internetseiten eingesehen werden.

Die Grundwasserproben werden in der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft analysiert. Informationen zur Akkreditierung und Qualitätssicherung können im Internet eingesehen werden:

Fragen und Antworten zu nitratbelasteten Gebieten 2022

Nitratbelastete Gebiete 2022  © LfULG

Die nachfolgende Sammlung dient der Beantwortung von Fragen zu den nitratbelasteten Gebieten, die nach der neuen Sächsischen Düngerechtsverordnung seit 30.11.2022 rechtskräftig sind.

Als nitratbelastete Gebiete werden Flächen oder Feldblöcke bezeichnet, in deren Umgebung eine erhöhte Konzentration von Nitrat im Grundwasser durch Messwerte ermittelt wurde. Ein Feldblock ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich nutzbare Fläche.

Grund für die Neuausweisung ist das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitrat-Richtlinie. Die EU-Kommission hatte im Rahmen der Abstimmungen zur Umsetzung des EuGH-Nitrat-Urteils unter anderem die uneinheitliche Praxis der Ausweisung belasteter Gebiete in den Ländern bemängelt. Daher wurde geregelt, dass die Bundesregierung die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Ausweisung belasteter Gebiete erneut überarbeiten muss. Wesentlicher Inhalt war unter anderem, dass der so genannte "Emissionsansatz" komplett wegfällt, da dieser nach Einschätzung der EU-Kommission nicht mit der Nitrat-Richtlinie vereinbar ist. Dieser beinhaltete die Möglichkeit der Herausnahme von so genannten "grünen" Feldblöcken, die nach einem modelltechnischen Ansatz geringe Stickstoffsalden aufweisen. Das ist nicht mehr möglich. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland ist mittlerweile eingestellt. Nach Ansicht der EU-Kommission entsprechen die düngerechtlichen Regelungen nunmehr den Vorgaben der Nitratrichtlinie.

Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist nunmehr die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Diese Verordnungen setzen aktuell die Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) in Deutschland um.

Die Abgrenzung der Nitratgebiete nach der AVV GeA folgt einem schrittweisen Ansatz.

  1. Zunächst werden die Grundwasserkörper ermittelt, die einen schlechten chemischen Zustand oder einen steigenden Trend hinsichtlich Nitrat aufweisen. Auch Grundwasserkörper mit nur einer landwirtschaftlich beeinflussten Messstelle und einer Nitratkonzentration > 50 mg/l oder > 37,5 mg/l und einem steigenden Trend, müssen berücksichtigt werden. Dazu kommen noch Einzugsgebiete von Trinkwasser- oder Heilquellenentnahmestellen, bei denen die o.g. Voraussetzungen vorliegen.
  2. Die punktuell im Grundwasser gemessenen Nitratwerte werden durch ein mathematisches Verfahren (in Sachsen "IDW", siehe weiter unten) in die Fläche übertragen und es wurden Bereiche mit Nitratkonzentrationen > 50 mg/l sowie > 37,5 mg/l mit steigendem Trend ermittelt. Dieses Vorgehen wird als "Binnendifferenzierung" bezeichnet.
  3. Daraus entstehen die so genannten Immissionsgebiete. Das sind Gebiete innerhalb von Grundwasserkörpern. Immission bedeutet, dass hier ein Eintrag höherer Stickstoffsalden wahrscheinlich ist, der zu einer Überschreitung der Grundwasserqualitätsnorm von 50 mg/l Nitrat führt. Ein modellierter feldblockbezogener Stickstoffsaldo spielt im Unterschied zur alten AVV 2020 keine Rolle mehr. Der tatsächliche feldblockbezogene Stickstoffsaldo spielt dabei ebenfalls keine Rolle.
  4. Innerhalb dieser Bereiche wurden danach die landwirtschaftlichen Feldblöcke bestimmt. In die Ausweisung wurden nur die Feldblöcke übertragen die innerhalb der Flächen mit einer Überschreitung der Nitratkonzentration von 50 mg/l oder > 37,5 mg/l mit steigendem Trend liegen.

Die so genannte Nitrat-Fachkulisse umfasst 13847 Feldblöcke mit 185.044 ha. Dies entspricht ca.10 Prozent der Landesfläche von Sachsen bzw. 19ŒŒ,8 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche von Sachsen.

Das entspricht einer Vergrößerung von 54.435 ha (41,7 %) der landwirtschaftlich genutzten Fläche von Sachsen.

Flächenveränderungen ergeben sich aus verschiedenen Gründen:

  1. Als Bewertungsgrundlage dienen die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie. Mit der Neuausweisung 2022 mussten neue Grundlagen berücksichtigt werden. 2021 waren die so genannten Bewirtschaftungspläne zu überarbeiten. Diese traten am 22.12.2021 im Kraft. Der Zustand der Grundwasserkörper in Sachsen hat sich ingesamt leicht verbessert, wobei auch drei Grundwasserkörper in den schlechten chemischen Zustand bei Nitrat neu eingestuft werden mussten.
  2. Der Wegfall des Emissionsansatzes führt nun dazu, dass Feldblöcke in die Betrachtung einbezogen werden müssen, die vorher nicht betroffen waren.
  3. Die Möglichkeit der Hinzunahme von Messstellen Dritter hat sich erheblich verbessert. So ist der Parameter Nitrit nun nicht mehr verpflichtend Teil des Untersuchungsspektrums. Es konnten 443 Messtellen, vorrangig von Wasserversorgungsunternehmen, aber auch von benachbarten Bundesländern als so genannte Zusatzmessstellen berücksichtigt werden. Dies hat wesentlich zur Verkleinerung der sonst durch Wegfall des Emissionsansatzes ca. doppelt so großen Nitratgebiete geführt.
  4. Die Verbesserung der Nitratgehalte an einzelnen Messstellen hat auch zur Verkleinerung der Immissionsgebiete gegenüber der vorherigen Ausweisung geführt.
Änderungen der Gebietskulissen 2021-2022
Änderungen der Gebietskulissen 2021-2022; violett = Flächenwegfall, orange = Flächenzuwachs  © LfULG

Binnendifferenzierung bezeichnet hier die Unterscheidung von mit Nitrat belasteten von unbelasteten Teilgebieten in einem Grundwasserkörper. Als Grundwasserkörper wird ein Grundwasservorkommen oder ein abgrenzbarer Teil eines Grundwasservorkommens bezeichnet. Die Ermittlung von mit Nitrat belasteten und unbelasteten Teilgebieten erfolgt anhand der Konzentrationsverteilung von Messwerten aus dem Grundwasser. Gemäß der Düngeverordnung ist die Ausweisung von Teilgebieten von Grundwasserkörpern als nitratbelastete Gebiete grundsätzlich möglich. Als nitratbelastete Gebiete wurden und werden in Sachsen nur diese binnendiffenzierten Gebiete verwendet, um entsprechende Maßnahmen effektiv zu platzieren.

Bereits die Düngeverordnung 2017 sah die Möglichkeit der Binnendifferenzierung vor. Sachsen hatte diese bereits mit der Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete 2019 genutzt. Dabei wird das Verfahren "IDW" verwendet.

Unter Denitrifikation wird der sauerstofffreie (anaerobe) Abbau von Nitrat (NO3) über mehrere Zwischenstufen bis zum molekularen Stickstoff (N2) bezeichnet. Dieser Vorgang ist bakteriell gesteuert und stellt für die Bakterien eine Möglichkeit der Energiegewinnung dar. Da diese Form der Energiegewinnung weniger effizient ist, als die über den Sauerstoff, findet die Denitrifikation im Grundwasser nur dann statt, wenn den Mikroorganismen für ihre Atmung kein Sauerstoff zur Verfügung steht. Die Denitrifikation ist die einzig bedeutsame Nitratsenke im Grundwasser.

Anhand der Gase Argon und Stickstoff kann ermittelt werden, wie viel des elementaren Stickstoffs aus dem Abbau von Nitrat stammt bzw. wie viel Nitrat vor der Denitrifikation im Grundwasser gewesen ist.

Das LfULG hat die Denitrifikationsleistung im Grundwasser erstmalig bestimmt. Aufgrund der noch nicht flächendeckenden Ergebnisse hat das LfULG diese noch nicht für die Gebietsausweisung 2022 herangezogen.

IDW bedeutet "Inverse Distanz Wichtung" und zählt zu den nach AVV GeA einsetzbaren deterministischen Regionalisierungsverfahren. Ziel dieses etablierten Verfahrens ist es, zwischen zwei oder mehreren vorliegenden Punktinformationen (Messwerte) eine Konzentrationsverteilung zu ermitteln, um flächenhafte Aussagen treffen zu können. Bei diesem Verfahren werden der Abstand der Messpunkte untereinander gewichtet und die Messwerte an den Punkten nicht verändert. Daher wird das Verfahren auch oft auch "stützstellentreu" bezeichnet.

Bei einer Regionalisierung mit dem Verfahren Inverse Distance Weighting (IDW) ist eine Messstellendichte von mindestens einer Messstelle je 50 Quadratkilometer bezogen auf die Landesfläche erforderlich. Das wird in Sachsen eingehalten. Gleichwohl ist zur genaueren Abgrenzung und zum Ausschluss unbelasteter Teilgebiete eine weitere Messnetzverdichtung erforderlich. Ferner ist die Verwendung deterministischer Regionalsierungverfahren nur bis Ende 2028 erlaubt.

Mit dem Ausweisungsmessnetz wird die Binnendifferenzierung vorgenommen.

Das Ausweisungsmessnetz umfasst mindestens alle landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen, die die Länder nutzen. Dazu zählen insbesondere Messstellen die bereits zur Erfüllung der Aufgaben nach europarechtlichen Normen errichtet wurden, wie das Messnetz Wasserrahmenrichtlinie, das EU-Nitratmessnetz und das EUA-Messnetz. Es können aber auch weitere Messstellen in das Ausweisungsmessnetz übernommen werden, z.B. Messstellen von Trinkwassergewinnungen. Dies hat den Grund, dass eine möglichst gute Flächenverteilung der Messwerte erreicht werden soll. Auch Messstellen mit Nitratgehalten < 50 mg/l Nitrat werden verwendet. Damit werden die dann als "rot" einzustufenden Bereiche realistischer dargestellt, als wenn diese Messstellen nicht verwendet würden.

Das sächsische Ausweisungsmessnetz enthält 521 Grundwassermessstellen. Dazu wurden aber noch 443 Zusatzmessstellen für die Interpolation verwendet.

Es wurden Nitratmesswerte aus dem Zeitraum 2018 bis 2021 (vier Jahre) verwendet.

Die Prüfung der Analysenergebnisse auf Messfehler und Messunsicherheiten findet im Rahmen der Qualitätssicherung in den Laboren der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft statt (u.a. Prüfung auf Ionenbilanzfehler, Verfahrensweise bei Messungenauigkeiten und Validierung der Messergebnisse gemäß Handbuch integriertes Management - IMS). Weiterhin werden die Analysenwerte bei der Datenübertragung in das Umweltinformationssystem des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auf Plausibilität geprüft. Durch beide vorliegenden Verfahren werden nicht plausible Messergebnisse ausgeschlossen.

Grundwassermessstellen, die nach einfacher und geophysikalischer Überprüfung sowie nach Kamerabefahrung nicht funktionsfähig waren, wurden nicht ins Ausweisungsmessenetz aufgenommen. Zudem wurden Messstellen mit Fremdwasserbeeinflussung, Überprägung durch punktuelle Einträge (Altstandorte, Deponien und Altdeponien), nicht bestimmtem oder bestimmbarem Grundwasserleiterkomplex sowie unvollständigem Analysenspektrum nicht bei der Ermittlung der mit Nitrat gelasteten Gebiete berücksichtigt.

Im Ausweisungsmessnetz sind auf Grund des regionalen Verteilungsmusters der Nutzungsstrukturen innerhalb von Sachsen auch Grundwassermessstellen mit anderen Landnutzungen außer ackerbaulicher Nutzung enhalten. Dies können sein: forstwirtschaftliche Nutzungen, Grünland, Siedlung und Verkehr. So sind u.a. auch im EUA-Messnetz, als ein Bestandteil des Ausweisungsmessnetzes, die Grundwassermesstellen gemäß der prozentualen Nutzungsverteilung von Sachsen vertreten.

Im interaktiven Datenportal iDA sind unter dem Fachthema Grundwasser alle Messstellen und die verwendeten Messwerte einsehbar. Dabei wird unterschieden in:

  • Grundwassermessstellen: Alle Daten, Messwerte und Sachinformationen zu Grundwassermessstellen, unabhängig vom Messnetz
  • Ausweisungsmessnetz 2022: Messstellen des Ausweisungsmessnetzes mit Darstellung der verwendeten Nitratstützwerte

Dazu existieren verschiedene Datenplattformen. Die Zugänge sind jeweils hier aufgelistet:

Dies ist grundsätzlich möglich und wird in Einzelfällen bereits praktiziert. Es müssen jedoch strenge Qualitätsanforderungen, unter Anderem der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) eingehalten werden. Diese beinhaltet Anforderungen an Messstelle, Probennahme und Analytik. Mindestanforderungen sind im Einzelnen:

"Stammdaten" dienen der Einordnung und fachlich korrekten Verwaltung der Daten. Sie enthalten keine Messwerte. Mindestens anzugeben sind:

  • Messstellenbezeichnung (Name) und lokale Kennziffer; danach erfolgt die Festlegung einer landesweiten Messnetzkennziffer (MKZG), unter der die Messstelle beim LfULG geführt wird.
  • Koordinaten im amtlichen Lagebezugssystem ETRS89_UTM33 (vgl. Referenzsystemerlass https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17224-VwV-Referenzsysteme). Andere Koordinaten sind mit entsprechenden Koordinatentransformatiostools umzurechnen. Eine Einmessung durch ein Vermessungsbüro wird empfohlen.
  • Messpunkthöhe in Meter NHN 2016 (Normalhöhensystem des Deutschen Haupthöhennetzes 2016),
  • Geländehöhe in Meter NHN 2016 unmittelbar am Ort der Messstelle (Bei beiden Höhenangaben wird auch die Einmessung durch ein Vermessungsbüro empfohlen),
  • Art der Messstelle (Grundwasserbeoachtungsrohr mit Angabe, ob sie Teil einer Messstellengruppe ist, Bohrbrunnen, Schachtbrunnen, Quelle, Sammelentnahme),
  • vollständig stratifiziertes geologisches Schichtenverzeichnis. Dieses wird in der Regel bei der Bohrung durch ein auf Geologie spezialisiertes Büro oder einen entsprechend qualifizierten Gutachter erstellt. Liegt dieses nicht vor, kann es ggf. durch nachträgliche Untersuchungen erstellt werden. Dazu ist eine Abstimmung mit der Abteilung Geologie des LfULG erforderlich. Das Schichtenverzeichnis wird verwendet, um eine eindeutige Zuordnung zu einem Grundwasserleiterkomplex möglich zu machen. Liegt diese bereits vor, ist diese Zuordnung mit zu übergeben.
  • Ausbauplan/Ausbauzeichnung mit eindeutiger Bezeichung der
  • Filterlage (Beginn der Filteroberkante in Meter unter Messpunkt oder Gelände und Ende der Filteroberkante in Meter unter Messpunkt oder Gelände)
  • Filterschlitzweite in mm,
  • Vorhandensein eines Sumpfrohrs (Beginn und Ende in Meter unter Messpunkt oder Gelände,
  • Angaben zur Hinterfüllung der Bohrung und zu den Dichtmaterialien, jeweils mit Höhenangaben wie oben,
  • Art und Material der Messstellenabdeckung, ggf. Angaben zur Verschluss- und Schlüsselart,
  • sonstige weitere Sicherungseinrichtungen wie Anfahrschutz und Fahne.

Betriebsdaten sind laufend zu aktualisierende Informationen zu Zustand und Funktion der Messstelle. Mindestens anzugeben sind hierbei:

  • Angaben zur erstmaligen Abnahme / Eignungsprüfung der Messstelle gemäß einschlägiger Fachregelwerke, wie z.B. Arbeitsblatt DWA-A 908 / DVGW W 129 - Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen - Dezember 2012 oder Merkblatt Funktionsprüfung des Arbeitskreises Grundwasserbeobachtung
  • Angaben zu regelmäßig durchgeführten Funktionskontrollen gemäß oben stehender Regelwerke
  • Angaben zur Sicherstellung des Zugangs zur Messstelle mit Ansprechpartner(n), Grunddienstbarkeiten, bestehende vertragliche Regelungen Dritter,
  • Eigentümer des Grundstücks / der Messstelle

Die Grundwasserprobennahme an der Messstelle erfolgt entweder durch den Eigentümer bzw. seine Beauftragten selbst, der dann in der Regel auch das Labor mit den Wasseranalysen beauftragt oder die Probennahme und Analytik erfolgt im Auftrag des LfULG durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft. Für die Einhaltung von Qualitätsanforderungen sind diese zwei Möglichkeiten der "Auftragskette" von Vorteil. Abweichungen sind im Einzelfall zu regeln. Für die Grundwasserprobennahme gelten die folgenden Qualitätsanforderungen:

  • AQS(=Analytische Qualitätssicherung)-Merkblätter der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und
  • Merkblatt Grundwasserprobennahme des Arbeitskreises Grundwasserbeobachtung

Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen im Falle eigener Probennahme ist zu dokumentieren und auf Anforderung nachzuweisen. Eine Akkreditierung wird empfohlen.

Die Analytik der Wasserinhaltsstoffe erfolgt vorzugsweise in einem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Prüflaboratorium. Bei der Akkreditierung ist auf den in der Urkundenanlage angegebenen Akkreditierungsumfang (z.B. physikalisch-chemische und
chemische Untersuchungen von Grundwasser) zu achten. In jedem Fall sind alle Untersuchungsprotokolle und sonstigen Qualifikationsnachweise auf Anforderung bereit zu halten.

Für die Übergabe der Analysenergebnisse sind verschiedene Formate möglich, die durch das LfULG auch auf Anfrage bereitsgestellt werden können. Eine Tabelle zur Übergabe von Analysenergebnissen kann z.B. so ausssehen:

Messstelle Name/eigene Nummer

Maßeinheit

Muster / 1

Messstelle MKZG

 

 

Datum

 

05.08.2014

Analysennummer

 

123456789

Bemerkungen

 

keine

Entnahmetiefe_m_u_ROK

 

10

Wasserstand_m_u_ROK

 

5

Auftraggeber

 

Musterfirma

Probenehmer

 

Mustermann

Labor

 

Musterlabor

Basisparameter

 

 

Wassertemperatur

[Grad C]

13,8

pH-Wert (Feld)

[-]

 

pH-Wert (Labor)

[-]

7,39

Elektrische Leitfähigkeit (25°C)

[µS/cm]

748

Redoxpotential

[mV]

 

Sauerstoffgehalt

[mg/l]

 

Eisen - gesamt

[mg/l]

0,304

Eisen 2+ - gelöst

[mg/l]

0,25

Mangan - gel

[mg/l]

0,231

Calcium - gel

[mg/l]

83

Magnesium - gel

[mg/l]

16,4

Kalium - gel

[mg/l]

4,5

Natrium - gel

[mg/l]

38,9

Ammonium - gel

[mg/l]

0,078

Nitrat - gel

[mg/l]

< 2,7

Chlorid - gel

[mg/l]

58,1

Sulfat - gel

[mg/l]

105

ortho-Phosphat - gel

[mg/l]

 

Gesamthärte - ges

[Grad dH]

15

Karbonathärte - gel

[Grad dH]

 

gelöster organisch gebundener Kohlenstoff

[mg/l]

1,2

Arsen - gelöst

[mg/l]

< 0,0007

Blei - gelöst

[mg/l]

< 0,0004

Cadmium - gelöst

[mg/l]

< 0,0003

Chrom - gelöst

[mg/l]

< 0,0005

Kupfer - gelöst

[mg/l]

0,002

Ausfüllhinweise:

  • Das Feld Analysennummer kann auch die Berichtsnummer enthalten.
  • Sollte die Beprobung aus einem GW-Messrohr erfolgen, geben sie den Wasserstand und Entnahmetiefe in m unter Rohroberkante an.
  • Das Feld Probenehmer ist nicht auszufüllen.
  • Bitte beachten Sie die vorgegebenen Einheiten, sodass nicht ein falscher Messwert
    eingetragen wird. z. B. mS/cm versus μS/cm, ng/l versus μg/l.
  • Befindet sich ein Messwert unterhalb der Bestimmungsgrenze, soll dieser mit „Kleiner-als“-Zeichen angeben werden. z. B. <0,005 (siehe Tabelle oben, Messergebnis für
    Mangan [mg/l]).
  • Befindet sich ein Messwert unterhalb der Nachweisgrenze, soll dieser mit "nn" für "nicht nachweisbar" abgekürzt werden.

Das Landesmessnetz Grundwasser des Freistaates Sachsens wird regelmäßig durch den Neubau und Ersatz von Grundwassermessstellen erweitert und verbessert. Die geplanten Messstellen sollen insbesondere eine genauere Eingrenzung der Nitratbelastung des Grundwassers ermöglichen. Grundlage ist eine wasserwirtschaftliche Fachplanung und ortskonkrete Aufgabenstellung. Die künftigen Standorte (Umkreise der Vorplanung) können in der interaktiven Kartenanwendung iDA unter dem Thema Wasser, Grundwasser, Geplante Messstellen (Umkreise) eingesehen werden. In dem Layer werden 131 geplante Messstellen als Umkreise dargestellt, die bis 2024 gebaut werden sollen (Stand: 16.08.2021).

Interaktive Kartenanwendung Grundwassermessstellen

Melde- und Hinweisportal Grundwassermessstellen

Grundwassermessstellle in Wilsdruff  © LfULG

Über die unten angebene Adresse können Hinweise zu Grundwassermessstellen über das Beteiligungsportal gegeben und Fragen gestellt werden. Im Portal ist eine Karte aller Grundwassermessstellen hinterlegt, die durch den Freistaat Sachsen betrieben werden. Messstellen, die nicht in der Karte zu finden sind, werden durch den Freistaat Sachsen nicht betrieben. Sofern Verschmutzungen oder Beschädigungen gemeldet werden, ist es vorteilhaft, wenn ein Bild (z.B. mit einem Mobiltelefon aufgenommen) mit hochgeladen wird. Dies ist möglich, aber nicht Bedingung. Die Meldung kann alternativ auch über das interaktive Datenportal iDA - Thema Grundwassermessstellen - erfolgen.

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