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Grundwasserstände

Aktuelle Grundwassersituation

+++ 25.03.2024 +++ Derzeit überschreiten ca. 62 Prozent der ausgewerteten 402 Messstellen den monatstypischen Grundwasserstand um durchschnittlich 37 cm (Medianwert). Im März des Vorjahres überschritten 35 Prozent der ausgewerteten Messstellen den monatstypischen Grundwasserstand um durchschnittlich 17 cm (Medianwert). Eine Übersicht zur aktuellen Entwicklungstendenz der Grundwasserstände enthält der Kartendienst »aktueller Grundwasserstand«.

Längerfristige Einordnung

Die folgenden Abbildungen zeigen Auswertungen aktueller Jahre mit langjährigen Beobachtungen.

Grundwasserstand unter Gelände

Die Grafik zeigt Monatswerte von Grundwasserständen an 279 repräsentativen Grundwassermessstellen in ganz Sachsen im mehrjährigen Mittel 1970 bis 2020 (grauer Bereich und schwarze Linien) im Vergleich mit den Einzeljahren 2021, 2022, 2023 und 2024 (Abflussjahr). Das Abflussjahr beginnt am 01.11. des Vorjahres und endet am 31.10. des Jahres.(Stand: 13.03.2024) © Bildrechte: LfULG 

Anteil Grundwassermessstellen im Niedrigwasser

Die Grafik zeigt die monatsbezogenen Anteile der 279 repräsentativen Grundwassermessstellen, die den mittleren Niedrigwasserstand in den Abflussjahren 2018 bis 2024 unterschreiten. Der mittlere Niedrigwasserstand bezeichnet hier den gemittelten niedrigsten Wasserstand des Monats innerhalb des Beobachtungszeitraumes ab 1970. Das Abflussjahr (AJ) beginnt am 01.11. des Vorjahres und endet am 31.10. des Jahres.(Stand: 13.03.2024) © Bildrechte: LfULG 

Häufige Fragen zum Grundwasserstand

Informationen über die Grundwasserverhältnisse und Grundwasserstände werden vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kostenfrei im Internet bereitgestellt. Im Umwelt- und Datenportal iDA sind alle Grundwassermessstellen des Landesmessnetzes, aktuelle sowie historische Grundwasserstände, Berichte und Ganglinien einseh- und downloadbar.

Der höchste zu erwartende Grundwasserstand (oder auch Bemessungsgrundwasserstand) entspricht dem höchsten gemessenen oder aus Messdaten abgeleiteten sowie von nicht dauerhafter Grundwasserabsenkung unbeeinflussten Grundwasserstand. Weitere Hinweise dazu gibt z.B. das Fachregelwerk BWK - M 8: „Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes für Bauwerksabdichtungen“. Die Ableitung eines höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes oder dessen Ermittlung aus gemessenen Werten sollte nicht ohne Fachverstand erfolgen. Oft empfiehlt sich die Anfertigung eines entsprechenden Gutachtens. Das LfULG stellt Grundwasserstandsdaten aus langjährigen Messreihen des Messnetzes oder Übersichtskartenwerke als Hilfestellung kostenfrei zur Verfügung.

Im Gegensatz zu Oberflächengewässern reagiert das Grundwasser langfristig und »gedämpfter« auf Niederschläge und Trockenheit. Der Grundwasserspeicher füllt sich während der niederschlagsreichen Perioden wie Herbst/Winter auf. Längere Trockenzeiten können so mittels gut gefüllten Grundwasserspeichern bzw. feuchten Vorjahren kompensiert werden. Während Niederschlagszunahmen in den Wintermonaten tendenziell einen Anstieg der Grundwasserstände vermuten lassen, können Niederschlagsabnahmen in den Sommermonaten zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate führen. Zu beachten ist außerdem, dass infolge von Hochwasserereignissen die Grundwasserstände ebenso massiv ansteigen können. Dabei kann das Grundwasser auch noch nach dem eigentlichen Hochwasserereignis weiter ansteigen.

Der Abstand von der Geländeoberkante zum Grundwasserstand wird als Grundwasserflurabstand bezeichnet. Zur Ermittlung desselben können zunächst die oben genannten Quellen genutzt werden. Zusätzlich können thematische Karten zur Grundwasserdynamik herangezogen werden, welche ebenso im Umwelt- und Datenportal iDA bereitgestellt sind. Mittels der Daten können jedoch nur eingeschränkt direkte grundstücksbezogenen Aussagen getroffen werden, sie stellen lediglich ein Hilfsmittel zur Bestimmung und eine Annäherung dar.

Bestimmte weitere Messnetzbetreiber, wie aktuell die Städte Dresden und Leipzig, stellen präzisere Grundwasserflurabstandskarten zur Verfügung, weil diese mit einem dichteren Messnetz ermittelt wurden.

Der Brunnenbau im privaten Rahmen ist zunächst ein verfahrensfreies Bauvorhaben. Die Brunnenbohrung muss allerdings wie auch sonstige Bohrungen, die in das Grundwasser hineinreichen, bei den zuständigen Behörden (LfULG und untere Wasserbehörden) angezeigt werden. Für die Einreichung der Bohranzeigen mit den erforderlichen Unterlagen ist die Nutzung des Onlineportals »Elektronische Bohranzeige ELBA.SAX« vorgesehen.

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