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Rückbau Durchlass am Geyersbach in Freital

Übersichtskarte Maßnahme "Rückbau Durchlass DN 800"
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Gemeinde Freital – Niederhäslich
Verortung Flurstück 332, Gemarkung Niederhäslich
Maßnahmenbereich Belastungsbereich »Durchgängigkeit«
LAWA-Maßnahmennummer 69 - Maßnahmen zur Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an wasserbaulichen Anlagen
Konkretisierung Maßnahmennumer vollständiger Rückbau Rohrdurchlass und Herstellung eines unbefestigten Gewässerbettes mit unbefestigten Böschungen
Gewässer Gewässer ohne Namen (genannt: »Geyersbach«) (Gewässerkennzahl: 53729276)
Gewässerordnung 2. Ordnung (kein Oberflächenwasserkörper nach WRRL)

Im Rahmen von Gewässerkontrollen wurde der nicht im Gewässerkataster der Stadt Freital verzeichnete Rohrdurchlass in einem durch Sedimentation unterhaltungsbedürftigen Zustand vorgefunden. Zunächst wurde die Eigentumsfrage der am Rande des Poisenwaldes befindlichen und in keinem Luftbild klar zu erkennenden Anlage geklärt.

Nach Prüfung ggf. noch bestehender Rechtsansprüche durch Rechtsnachfolger der ehemaligen LPG erfolgte der ersatzlose Rückbau des nicht mehr genutzten Überganges für Weidetiere. Für die Herstellung von Gewässerbett samt Böschungen wurde ausschließlich örtlich vorhandenes Sediment verwendet.

Der Rückbau des durch Sedimente stark zugesetzten Rohrdurchlasses fördert die Durchgängigkeit des Geyersbaches im Oberlauf und senkt den Unterhaltungsaufwand des Fließgewässers aufgrund des nun unbeeinflussten Sedimenttransportes in diesem Gewässerabschnitt, mit örtlich geringem Sohlgefälle.

Maßnahmenträger Stadtverwaltung Freital
Beteiligte Genehmigungsbehörde: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Weitere Informationen Umweltamt, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Restriktionen Über die Frage bestehender Nutzungsansprüche hinaus bestanden keine rechtlichen Restriktionen.
Umsetzungszeitraum Januar 2025
Ausbau/Unterhaltung Gewässerunterhaltung
Finanzierung Aufwandskonto Gewässerunterhaltung
Kosten 3.858,58 EUR

Fotogalerie zur Maßnahme

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