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Projektvorschläge

Gruppe bei Begehung Gewässeraue - Orientierung am Plan © LfULG

Potenzielle Auenprojekte können von Projektträgern (z. B. Stiftungen oder Naturschutzverbände) über die neben stehenden Ansprechpartner vorgeschlagen werden.

Grundsätzlich sollten folgende Informationen so konkret wie möglich mitgeliefert werden:

  1. Ziele des Projektes
  2. Beschreibung der umzusetzenden Maßnahmen inkl. Projektlage und -umfang (hinreichend konkrete Beschreibung der Maßnahme(n),  Länge des Gewässerabschnittes, Fläche der Auenrevitalisierung, Zeitliche Projektdauer, Zeitplan falls vorhanden)
  3. Potenzielle Projektträger bzw. Überlegungen zu einer Projektträgerschaft für Umsetzung und ggf. langfristige Betreuung der Maßnahmen
  4. Grundsätzliche Abstimmung mit dem Unterhaltungslastträger des Projektgewässers
  5. Potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten (Eigen-, Förder- oder Drittmittel inkl. der Quellen)
  6. falls vorhanden, Planungsstände und vorbereitende Aktivitäten
  7. Ansprechpartner mit Kontaktdaten

Kriterien zur Aufnahme der Projekte

Grundsätzlich müssen die eingereichten Projekte mit verhältnismäßigem Aufwand realisierbar sein. Voraussetzung für die Aufnahme von Großprojekten und länderübergreifenden Projekten ist zudem, dass es leistungsfähige Projektträger für die Projektbegleitung gibt.

Daneben sollen mindestens zwei der folgenden Hauptkriterien erfüllt sein, da das Auenprogramm gezielt Synergiepotenziale zwischen naturnah ausgeführtem Hochwasserschutz, Naturschutz und Gewässerschutz nutzen soll.

  • Hochwasserschutzmaßnahmen für Schutzgüter der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie  und sonstige Gewässerausbauvorhaben, die dauerhaft die wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erhaltung gefährdeter Auen und für die Entwicklung zusätzlicher auentypischer Strukturen schaffen (z. B. Rückverlegung von Deichen, Altarmreaktivierung/-anbindung, Deichschlitzungen) --> Umsetzung HWRM-RL

oder

  • Entwicklung / Wiederherstellung natürlicher / naturnaher gewässertypischer Fließgewässerabschnitte, die im Wesentlichen die Anforderungen eines Strahlursprungs  im Sinne des Strahlwirkungs-Trittsteinkonzeptes erfüllen, damit eine Länge von mindestens 500m umfassen und auch ein naturnäheres Überflutungsregime der Auenbereiche beinhalten --> Umsetzung WRRL
  • Erhalt / Entwicklung auentypischer FFH-Lebensraumtypen (LRT) oder auentypischer Arten insbesondere der FFH- und / oder Vogelschutz-Richtlinie gemäß der Listen der ausgewählten auentypische Lebensraumtypen und Arten (s.unten) --> Umsetzung FFH-RL / Vogelschutz-RL

oder

  • Projekt ist erforderlich zur Umsetzung des FFH-Managementplans bzw. der aktuellen FFH-Maßnahmenplanung --> Umsetzung FFH-RL / SPA-RL

oder

  • Verbesserung des Biotopverbundes durch entsprechende Maßnahmen für die Zielarten des landesweiten Biotopverbundes in Sachsen mit dem Lebensraum Fließgewässer und Auen gemäß der Zielartenliste --> Umsetzung § 21 BNatSchG

oder

  • ökologischer Waldumbau in rezenten Auen,

oder

  • Pilotprojekte und Förderinitiativen zur naturverträglichen Landnutzung in Auen
  • Flurneuordnungsverfahren, wenn sie die Flächenverfügbarkeit für Auenprojekte erheblich verbessern,

oder

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in erheblichem Maße auentypischen Lebensraumtypen und Arten zugutekommen.

 

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