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Besondere Gewässergütesituationen

Hoch- oder Niedrigwasserereignisse haben können auch Auswirkungen auf die Gewässergüte haben. Solche Ereignisse werden daher in Sachsen besonders intensiv begleitet. Im internationalen Einzugsgebiet der Elbe besteht ein besonderes System, auftretende Verunreinigungen aus Schadensereignissen zu erfassen, darüber zu informieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über den Umgang mit solchen besonderen Gewässergütesituationen.

Gütemessprogramm für hydrologische Extremereignisse an der Elbe

Aktuelle Ergebnisse

Derzeit kein Gütemessprogramm für hydrologische Extremereignisse

Hintergrund

Hoch- und Niedrigwasser markieren nicht nur in hydrologischer Hinsicht sondern auch im Hinblick auf den Stofftransport Extremsituationen für Gewässer. Durch Starkregen, Schneeschmelze oder Dürre können sprunghafte, kritische Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit eintreten. Mit einem elbeweit abgestimmten Messprogramm sollen in erster Linie akuten Risiken auf Grund der stofflichen und hygienischen Veränderungen dokumentiert sowie Öffentlichkeit und Institutionen informiert werden.

SOS-Elbe-Meldungen

Aktuelle Fälle

Derzeit keine Meldungen im Warn- und Alarmsystem SOS-Elbe.

Hintergrund

Durch die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) wurde ein einheitliches Warn- und Alarmsystem geschaffen, das die Weiterleitung von Informationen über Ort, Zeitpunkt und Ausmaß von unfallbedingten Gewässerbelastungen im Einzugsgebiet der Elbe ermöglicht. Ziel der SOS-Elbe-Meldung ist es, über plötzlich auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die die Gewässergüte der Elbe nachteilig beeinflussen und deutliche Auswirkungen im Zuständigkeitsbereich der unterliegenden Internationalen Hauptwarnzentrale haben können, zu informieren.
Die zur Abwehr von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen sowie die Gewässerbenutzer werden gewarnt, damit diese Maßnahmen zur

  • Gefahrenabwehr,
  • Ursachenfeststellung,
  • Verursacherermittlung,
  • Beseitigung der Ursachen und Schäden sowie
  • zur Vermeidung von Folgeschäden

veranlassen können.

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