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Besondere Gewässersituationen

Durch Unfälle bedingte Gewässerbelastungen aber auch hydrologische Extremereignisse wie Hoch- oder Niedrigwasserer können Auswirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit haben. Solche Ereignisse werden daher in Sachsen besonders intensiv messtechnisch begleitet. Im internationalen Einzugsgebiet von Elbe und Oder bestehen Warn- und Alarmsysteme, um auftretende Verunreinigungen zu erfassen, darüber zu informieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Messprogramme für hydrologische Extremereignisse an der Elbe

Aktuelle Ergebnisse

Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation vor allem auf dem Abschnitt der mittleren Elbe startete am 24.07.2025 das Messprogramm Wasserbeschaffenheit für hydrologische Extreme der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe. 

Letzte Aktualisierung: 05.08.2025

Hintergrund

Hoch- und Niedrigwasser markieren nicht nur in hydrologischer Hinsicht sondern auch im Hinblick auf den Stofftransport Extremsituationen für Gewässer. Durch Starkregen, Schneeschmelze oder Dürre können sprunghafte, kritische Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit eintreten.

Die im Rahmen der Messstrategie der IKSE international und national für die Elbe abgestimmten Sondermessprogramme sollen in erster Linie akute Risiken auf Grund der stofflichen und hygienischen Veränderungen dokumentieren sowie Öffentlichkeit und Institutionen informieren.

SOS-Elbe-Meldungen

Aktuelle Fälle

Derzeit liegen keine Meldungen im Warn- und Alarmsystem SOS-Elbe vor, die die Gewässerbeschaffenheit des sächsischen Elbeabschnitts beeinträchtigen.

Hintergrund

Durch die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) wurde ein einheitliches Warn- und Alarmsystem geschaffen, das die Weiterleitung von Informationen über Ort, Zeitpunkt und Ausmaß von unfallbedingten Gewässerbelastungen im Einzugsgebiet der Elbe ermöglicht. Ziel der SOS-Elbe-Meldung ist es, über plötzlich auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die die Gewässergüte der Elbe nachteilig beeinflussen und deutliche Auswirkungen im Zuständigkeitsbereich der unterliegenden Internationalen Hauptwarnzentrale haben können, zu informieren.
Die zur Abwehr von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen sowie die Gewässerbenutzer werden gewarnt, damit diese Maßnahmen zur

  • Gefahrenabwehr,
  • Ursachenfeststellung,
  • Verursacherermittlung,
  • Beseitigung der Ursachen und Schäden sowie
  • zur Vermeidung von Folgeschäden

veranlassen können.

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