Produktbezogener Gewässerschutz
Wasch- und Reinigungsmittel
Wasch- und Reinigungsmittel finden in vielen Bereichen des Alltags Verwendung. Diese Produkte enthalten eine Vielzahl an unterschiedlichen Inhaltsstoffen, die die Gewässer belasten. Mit der EU-Detergenzien-Verordnung ist die Verpflichtung zur genauen Kennzeichnung der Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln festgeschrieben. Diese Kennzeichnung dient insbesondere dem Verbraucherschutz (z. B. können Allergiker durch eine solche Information vor gesundheitlichen Schäden geschützt werden).
Flankierend zur Detergenzienverordnung regelt das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) in der Fassung vom 29.04.2007 liegt der Vollzug des WRMG bei den Ländern. Die Zuständigkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Um das Vorgehen der Länder im Vollzug hinsichtlich Inhalt und Umfang der Überwachung zu vereinheitlichen, wurde ein Vollzugskonzept im Bund/Länder-Arbeitskreis »Wasch- und Reinigungsmittel« erarbeitet.
Detaillierte Informationen zum Thema Wasch- und Reinigungsmittel bietet das Umweltbundesamt. Weitere Informationen zur Meldepflicht für Wasch- und Reinigungsmittel sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) eingestellt (siehe dazu rechte Seite »Weiterführende Informationen«).
Hilfe bei Vergiftungsunfällen
Bewahren Sie Wasch- und Reinigungsmittel immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf und lagern Sie diese in Originalbehältern, um Verwechslungen zu vermeiden. Mischen Sie niemals verschiedene Reiniger, insbesondere säurehaltige und chlorhaltige Produkte, da hierbei hochgiftiges Chlorgas entstehen kann.
Kommt es dennoch zur Aufnahme von Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmittel), kann dies zu einer Vergiftung führen. Dabei handelt es sich um einen medizinischen Notfall, der sofortige Maßnahmen erfordert. Die Symptome hängen von der Art des Produkts ab, da aggressive Reiniger (z. B. Chlorreiniger) Verätzungen verursachen können, während schäumende Mittel (z. B. Spülmittel, Waschmittel) Magen-Darm-Beschwerden auslösen. Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit, Atemnot oder Krämpfen sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 rufen. In weniger akuten Fällen sollte umgehend eine Giftinformationszentrale kontaktiert werden, um die Gefährdung einzuschätzen und das weitere Vorgehen abzustimmen:
Voraussetzung für eine schnelle und angemessene Hilfe ist die genaue Kenntnis, welche Stoffe zu der Vergiftung geführt haben. Eindeutiger Rezeptindikator ist der Unique Formula Indentifier (UFI), ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der auf Verpackungen von Produkten, die ein gefährliches Gemisch enthalten, gut sichtbar und unverwischbar vorhanden sein muss. Detaillierte Informationen zum UFI-Code sind auf der Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu finden: