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Grundlagen des Hochwasserrisikomangements

Rechtsgrundlagen und Inhalte

Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken  (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen.

 

Für die Umsetzung ist ein dreistufiger Ablauf mit Fristen vorgegeben:       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitsschritt

Grundlage

Frist

Erste Aktualisierung bis

1.       

Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Risikogebiete

§ 73 WHG

Dezember 2011

Dezember 2018

2.       

Gefahrenkarten und Risikokarten

§ 74 WHG

Dezember  2013

Dezember 2019

3.       

Risikomanagementpläne

§ 75 WHG

Dezember 2015

Dezember 2021

 

Die genannten Bewertungen und Unterlagen sind jeweils in einem Zyklus von 6 Jahren zu überprüfen und erforderlichenfalls erneut zu aktualisieren.

 

Abb.: Umsetzungszeiträume der HWRM-RL mit dem Ziel der

          Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen

 

Die Risikobewertung beinhaltet die Analyse der Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Hochwasser in den jeweiligen Flussgebietseinheiten und der damit verbundenen möglichen nachteiligen Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte. Auf der Grundlage dieser Risikobewertung sind die Gebiete (Gewässer/Gewässerabschnitte) zu ermitteln, bei denen ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht (Risikogebiete).

Für die Risikogebiete sind Gefahren- und Risikokarten für verschiedene Hochwasserszenarien (häufige, mittlere und seltene Hochwasserereignisse) zu erstellen. In den Gefahrenkarten werden für das jeweilige Hochwasserszenario vor allem die überschwemmten Flächen und Wasserhöhen dargestellt. Die  Risikokarten enthalten für das jeweilige Hochwasserszenario unter anderem Informationen zur Anzahl der betroffenen Einwohner und zur Flächennutzung in den überschwemmten Gebieten.

Auf der Grundlage der Gefahren- und Risikokarten sind Risikomanagementpläne aufzustellen, in denen angemessene Ziele für das Risikomanagement und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele festgelegt werden. In diese Pläne sind alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements einzubeziehen. Das heißt, dass die Pläne nicht nur Maßnahmen des klassischen Hochwasserschutzes wie den Bau von Deichen und Hochwasserrückhaltebecken oder die Wiederherstellung von natürlichen Rückhalteflächen in den Flussauen enthalten sollen, sondern auch Aspekte wie die Hochwasservorhersage, die Einrichtung von Frühwarnsystemen, die Aufstellung von Gefahrenabwehrplänen durch die Gemeinden, die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, Hochwasserentstehungs­gebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz, Methoden der Bodenbearbeitung oder die Information der Öffentlichkeit einschließen sollen. Auch zum Umgang mit verbleibenden Hochwasserrisiken soll der Plan Aussagen treffen.

Grundlegende Zielstellungen des Hochwasserrisikomanagements sind: 

  • die Vermeidung neuer Risike
  • die Verringerung bestehender Risiken im Vorfeld eines Hochwassers
  • die Verringerung nachteiliger Folgen während eines Hochwassers
  • die Verringerung nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser

 Die dafür in die Risikomanagementpläne aufzunehmenden Maßnahmen werden auf die besonderen Merkmale des betreffenden Einzugsgebietes bzw. Teileinzugsgebietes ausgerichtet.

 

Mit der am 15. Mai 2010 in Kraft getretenen Änderung des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) fanden die Vorgaben der HWRM-RL auch Eingang in das sächsische Landesrecht.

Weitere Rechtsgrundlagen auf Landesebene sind:

Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)

Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung (SächsWasserZuVO)

Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung (HWNAV)

Hochwassermeldeordnung (VwV HWMO)

 

 
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