Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Unter allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) sind die Prinzipien und Lösungen zu verstehen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der auf dem fraglichen Gebiet tätigen Praktiker durchgesetzt haben.
Für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Stauanlagen sind insbesondere die in der folgenden Auflistung enthaltenen technischen Regeln sowie die Liste der technischen Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 SächsBO in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Davon unbenommen haben die für die Aufsicht zuständigen Behörden die Möglichkeit, zur Sicherstellung der spezifischen Qualitätsanforderungen bei Stauanlagen sowie zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe auf weitere Normen und Vorschriften zurückzugreifen.