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Struktur

Öffentliche Aufgabenträger

Die Versorgung von Bevölkerung und Gewerbe mit Trinkwasser in ausreichender Menge, mit erforderlicher Qualität und zu sozialverträglichen Gebühren/Preisen ist eine der wichtigsten wasserwirtschaftlichen Aufgaben.

Die Trinkwasserversorgung ist in Deutschland als Aufgabe der Daseinsfürsorge gesetzlich garantiert. Im Freistaat Sachsen ist diese kommunale Pflichtaufgabe im § 43 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) verankert.

Gegenwärtig wird die Versorgung mit Trinkwasser im Freistaat Sachsen  von 69 Aufgabenträgern wahrgenommen.

Grafik: über die Struktur der öffentlichen Wasserversorgung

Grafik: Struktur der öffentlichen Wasserversorgung , Stand 01/2019

Fernwasserversorgungssysteme

Die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat Sachsen ist durch einen weitgehenden Verbund zwischen örtlicher Wasserversorgung und überregionaler bzw. Fernwasserversorgung geprägt.

Die Trinkwasserversorgung aus Talsperren und durch gebietsübergreifende Wasserverbundsysteme ist eine wesentliche Basis der Trinkwasserversorgung in Sachsen.

Die drei Fernwasserversorgungssysteme

  • Zweckverband Fernwasserversorgung Südsachen (FWS),
  • Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH (FWV) und
  • Zweckverband Fernwasserversorgung Sdier

beliefern die Aufgabenträger mit Trink- und teilweise mit Rohwasser und versorgen ca. 40 % der Bevölkerung mit Trinkwasser. Sie werden jedoch nicht bis zum Endverbraucher tätig.

Weiterhin erfolgen Zuspeisungen von Trinkwasser in geringer Menge auch aus den benachbarten Bundesländern.

Übersicht der Struktur der Fernwassersysteme
Grafik: Bedeutende gebietsübergreifende Wasserverbünde der öffentlichen Wasserversorgung
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