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Risikomanagementpläne

Mittels Risikomanagementplänen und dem Maßnahmenprogramm werden drei verschiedene Ebenen bzw. räumliche Ausdehnungen des jeweiligen Flussgebietes betrachtet. Die internationalen Risikomanagementpläne für die Einzugsgebiete Elbe und Oder wurden unter Federführung der internationalen Flussgebietskommissionen erstellt (A-Ebene). Sie enthalten die grundlegenden strategischen Ziele und Maßnahmen für das gesamte Einzugsgebiet der Elbe bzw. der Oder.

Die nationalen Pläne für den deutschen Teil der Einzugsgebiete, die unter Federführung der Flussgebietsgemeinschaft Elbe bzw. Koordinierungsstelle Oder erstellt wurden, leiten die jeweiligen  nationalen Ziele und Maßnahmen ab (B-Ebene).

Die zur Erreichung der im Risikomanagementplan dargelegten Ziele erforderlichen konkreten Maßnahmen und Vorschläge für den Freistaat Sachsen werden in einem Maßnahmenprogramm beschrieben (C-Ebene).

Für die nationalen Risikomanagementpläne wird eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Zweck der SUP ist es, die Auswirkungen eines Planes für die Umwelt und den Menschen frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wird ein Umweltbericht erstellt, in dem die Auswirkungen der Maßnahmen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt, Klima, Landschaft und Kultur- sowie Sachgüter beschrieben und bewertet werden.

Zur Erreichung von europaweit geltenden Standards beim Umgang mit dem Hochwasserrisiko gibt die Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) konkrete Arbeitsschritte vor, die durch die Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden müssen. Mit Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes im Jahre 2010 wurde die EG‑HWRM-RL in den §§ 72 ff. WHG in nationales Recht umgesetzt.

Demnach sind gemäß Art. 7 EG-HWRM-RL in Verbindung mit § 75 WHG für Gebiete, welche ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko (Risikogebiete) aufweisen, Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) anzufertigen, diese alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Die Erstellung erfolgt auf Grundlage der Auswertung zuvor erstellter Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (§ 74 WHG i. V. m. Art. 6 EG-HWRM-RL) für die Beschreibung der festgelegten angemessenen Ziele der HWRM-Pläne.

Der Sinn und Zweck des Hochwasserrisikomanagements ist es, geeignete Rahmenbedingungen für den Umgang mit Hochwasserrisiken zu schaffen, damit Schäden für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten abgewendet oder deutlich reduziert werden können.

Sächsische Anteile an den internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder

Die aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne für den Zeitraum 2021 bis 2027 werden ab dem 22.12.2021 unter den folgenden Links verfügbar sein. Die Dokumente zu den internationalen Flussgebietseinheiten werden spätestens zum 22.03.2022 veröffentlicht.

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